Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegen bei Betreibern von Aufzugsanlagen zahlreiche Verantwortlichkeiten und Pflichten. Neben dem "Inverkehrbringen nach europäischem Recht" zählt auch die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme für alle neuen Aufzugsanlagen dazu. Erst nach bestandener Prüfung ist ein Aufzug für die Benutzung freigegeben.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) dürfen wir Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme durchführen. Als sichtbares Kennzeichen für die bestandene Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme bringen wir im Fahrkorb eine Prüfplakette an. Auf dieser lassen sich der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung ablesen. Darüber hinaus muss für jede Neuanlage ein Notfallplan vorliegen.
Sie möchten eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme an Ihrem Aufzug vornehmen lassen? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Die Prüfung Ihrer Aufzugsanlage vor erstmaliger Inbetriebnahme durch unsere Experten erfolgt direkt am Betriebsort. Sie umfasst:
Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und Vernetzung von Aufzügen und den daraus resultierenden Gefährdungen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Das Wichtigste auf einen Blick.
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