Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen

neue Aufzüge erst nach bestandener Prüfung zur Benutzung freigegeben

Aufzugsprüfung vor erstmaliger InbetriebnahmeAufgrund der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegen bei Betreibern von Aufzugsanlagen zahlreiche Verantwortlichkeiten und Pflichten. Neben dem "Inverkehrbringen nach europäischem Recht" zählt auch die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme für alle neuen Aufzugsanlagen. Erst nach bestandener Prüfung ist ein Aufzug für die Benutzung freigegeben.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei weiter, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) dürfen wir Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme durchführen. Als sichtbares Kennzeichen für die bestandene Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme bringen wir im Fahrkorb eine Prüfplakette an. Auf dieser lassen sich der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung ablesen. Darüber hinaus muss für jede Neuanlage ein Notfallplan vorliegen.

prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen nach BetrSichV – unsere Leistungen

Die Prüfung Ihrer Aufzugsanlage vor erstmaliger Inbetriebnahme durch unsere Experten erfolgt direkt am Betriebsort. Sie umfasst:

  • Prüfung der technischen Unterlagen – hierzu gehört nun auch die Prüfung der Dokumentation zur Behandlung von Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV für Aufzugsanlagen
  • Prüfung der Aufzugsanlage
  • Prüfung des Notrufsystems
  • Anbringen der Prüfplakette im Fahrkorb nach bestandener Prüfung
  • Elektronische Dokumentation der Prüfung

Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und Vernetzung von Aufzügen und den daraus resultierenden Gefährdungen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Cyber Security.


prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen nach BetrSichV – davon profitieren Sie:

  • Sie haben einen kompetenten, überregionalen Partner: TÜV SÜD ist als ZÜS in allen Bundesländern benannt. Damit können Sie uns deutschlandweit mit der Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen beauftragen. Unsere bundesweite Präsenz hält die Anfahrtszeiten gering.
  • Wir entlasten Sie: Unser elektronisches Prüfbuch netinform vereinfacht Ihnen die Dokumentation und Verwaltung aller Prüfunterlagen und macht Sie von Ihrem Wartungsunternehmen unabhängig. Obendrein erfüllen Sie mit netinform die in der BetrSichV geforderte Dokumentationspflicht für prüfpflichtige Anlagen. Denn seit der Neufassung der BetrSichV 2015 reicht eine elektronische Archivierung aus.
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Wissenswert

FAQ Aufzugsbetreiber

FAQ für Aufzugsbetreiber

Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Das Wichtigste auf einen Blick.

Jetzt informieren

Netinform

netinform

Der zentrale Ort für die digitale Organisation Ihrer Anlagenprüfung.

Jetzt informieren

Wie können wir Ihnen helfen?

WORLDWIDE

Germany

German