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Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen

neue Aufzüge erst nach bestandener Prüfung zur Benutzung freigegeben

Aufzugsprüfung vor erstmaliger InbetriebnahmeAufgrund der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegen bei Betreibern von Aufzugsanlagen zahlreiche Verantwortlichkeiten und Pflichten. Neben dem "Inverkehrbringen nach europäischem Recht" zählt auch die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme für alle neuen Aufzugsanlagen dazu. Erst nach bestandener Prüfung ist ein Aufzug für die Benutzung freigegeben.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) dürfen wir Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme durchführen. Als sichtbares Kennzeichen für die bestandene Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme bringen wir im Fahrkorb eine Prüfplakette an. Auf dieser lassen sich der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung ablesen. Darüber hinaus muss für jede Neuanlage ein Notfallplan vorliegen.

Sie möchten eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme an Ihrem Aufzug vornehmen lassen? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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SO läuft die prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen nach BetrSichV ab

Die Prüfung Ihrer Aufzugsanlage vor erstmaliger Inbetriebnahme durch unsere Experten erfolgt direkt am Betriebsort. Sie umfasst:

  • Prüfung der technischen Unterlagen – hierzu gehört nun auch die Prüfung der Dokumentation zur Behandlung von Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV für Aufzugsanlagen
  • Prüfung der Aufzugsanlage
  • Prüfung des Notrufsystems
  • Anbringen der Prüfplakette im Fahrkorb nach bestandener Prüfung
  • Elektronische Dokumentation der Prüfung

Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und Vernetzung von Aufzügen und den daraus resultierenden Gefährdungen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die Überprüfung der Dokumentation und Behandlung von Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist. 


Warum TÜV SÜD bei prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme von Aufzügen nach BetrSichV?

  • Sie haben einen kompetenten, überregionalen Partner: TÜV SÜD ist als ZÜS in allen Bundesländern benannt. Damit können Sie uns deutschlandweit mit der Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen beauftragen. Unsere bundesweite Präsenz hält die Anfahrtszeiten gering.
  • Wir entlasten Sie: Unser elektronisches Prüfbuch netinform vereinfacht Ihnen die Dokumentation und Verwaltung aller Prüfunterlagen und macht Sie von Ihrem Wartungsunternehmen unabhängig. Obendrein erfüllen Sie mit netinform die in der BetrSichV geforderte Dokumentationspflicht für prüfpflichtige Anlagen. Denn seit der Neufassung der BetrSichV 2015 reicht eine elektronische Archivierung aus.
  • Wir unterstützen Sie: TÜV SÜD unterstützt Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation nach TRBS 1201-4 und stellen Ihnen dazu Vorlagen bereit.
    Errichterprotokoll für die elektrische Anlage
    Mindestangaben des Betreibers
Eine Leistung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH

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