Prüfung Schaltschränke

Prüfung von Schaltschränken

Zulassung für den europäischen und US-amerikanischen Markt

Seit Jahren steigt der Bedarf an elektrischer Energie. Für Hersteller von Schaltschränken und Schaltanlagen heißt das: Kompaktere Geräte, höhere Packungsdichte und mehr elektronische Komponenten kommen zum Einsatz.

Dank Wachstumsfeldern wie der E-Mobility sind Schaltschränke zudem nicht nur ein Thema für industrielle Maschinen: Der Trend geht zu modernen Anlagen und intelligenten Netzen. 

Diese führen in der Schaltanlage – etwa im Stromverteilerkreislauf – zu einem höheren Oberwellenanteil der Versorgungsspannung und dadurch zu einer Erhöhung der Verlustleistung und Brandgefahr. Die Funktionale Sicherheit spielt daher für die Branche eine noch bedeutendere Rolle als bisher. Denn der Anspruch sowohl an den Schutz als auch an die Sicherheit des Menschen und der Schaltanlagen muss berücksichtigt und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.

In Europa wurde aus diesem Grund die Normenreihe EN 60439 überarbeitet und ist seit November 2014 als EN 61439 gültig. Sie gilt für alle Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen mit Bemessungsspannungen bis 1000 V Wechselstrom oder 1500 V Gleichstrom. Und sie ist die Grundlage zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen – insbesondere des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und des EMV-Gesetzes – und der damit verbundenen Konformitätserklärung einschließlich der CE-Kennzeichnung.

EN 60439 wird zu EN 61439 – alle wichtigen Änderungen im Überblick

  • Neue Gliederung im Planungsleitfaden, allgemeine Festlegung und spezifische Anwendungen (insgesamt fünf Teile)
  • Neue Begrifflichkeiten und Verantwortlichkeiten wie „Ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller der Schaltgerätekombination“
  • Blackbox definiert Anlagenumfeld, Schnittstellen und ihre Eigenschaften wie den Anschluss an das elektrische Netz, die Stromkreise und Verbraucher, den Aufstellungsort mit seinen Umgebungsbedingungen und die Bedienung und Wartung
  • Wegfall von TSK und PTSK: Schaltgerätekombination SK statt typgeprüfter Schaltgerätekombination (TSK) und partiell typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (PTSK)
  • Typ- und Stückprüfung werden durch Bauart- bzw. Stücknachweis ersetzt

Die Situation in den USA

Die Anforderungen, die in Amerika und Kanada an elektronische Geräte – also auch Schaltschränke und Schaltanlagen – gestellt werden, sind weitaus strenger als auf dem europäischen Markt: Unzählige Vorschriften müssen eingehalten werden.

Wir qualifizieren Sie als Hersteller innerhalb unseres Panel-Shop-Programms, Schaltschränke nach UL 508A und CSA C22.2 No.14 für den amerikanischen und kanadischen Markt zu bauen. Anknüpfend an die nordamerikanische Zulassung, bieten wir Ihnen ebenfalls die Qualifizierung Ihrer Schaltschränke gemäß EN 60204-1 für den europäischen Markt an.

Dank der globalen Kompetenz von TÜV SÜD und der hohen Bekanntheit unserer Prüfzeichen sind Sie schnell und verlässlich mit Ihren Produkten auf den anvisierten Zielmärkten – ob national oder international.

Unsere Dienstleistungen

 

  • Neues Startdatum für UKCA-Kennzeichnung: 1. Januar 2023

    Die UKCA-Pflicht für industrielle Produkte wurde verschoben: Hersteller haben nun bis 1. Januar 2023 Zeit, ihre Produkte für die Märkte England, Schottland und Wales nach den neuen Anforderungen und Vorgaben zertifizieren zu lassen. Bis dahin wird die bekannte europäische CE-Kennzeichnung weiter anerkannt.

    Für jede Neuzulassung ändert sich dann ab 2023 der Zulassungsprozess und EU-Richtlinien werden durch entsprechende UK-Regularien ersetzt. Dies betrifft die Richtlinien EMCD 2014/30/EU, LVD 2014/35 und RED 2014/53/EU sowie weitere. Unsere UK-Experten haben sich bereits vollständig in die Änderungen eingearbeitet und können Hersteller umfassend unterstützen. Gemeinsam meistern wir die neuen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Zertifizierungen für das Vereinigte Königreich sicher, zeit- und kostensparend erfolgen können. Für Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2021 eingeführt wurden, besteht übrigens kein Handlungsbedarf. Hier gilt quasi Bestandsschutz.

    Sie haben noch Fragen zur neuen UKCA? Wir stehen Ihnen gern mit unserem umfassenden Know-how zur Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns!

     

     

Wissenswert

Maschinenrichtlinie
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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

2006/42/EG ist die Eintrittskarte für Europa: Wer sie erfüllt, darf auf sämtliche Märkte.

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