Druckbehälter

Herstellung von Druckbehältern | Prüfung nach DGRL 2014/68/EU

Zertifizierung und Prüfungen für Druckgeräte-Hersteller

Druckbehälter oder Druckbehälter-Anlagen (Baugruppen), die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar aufweisen, fallen unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden sollen.

Gleiches gilt für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Schutz eines Drucksystems (PS >0,5 bar) bei Überschreitung der zulässigen Grenzen eingebaut werden oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung des Durchflusses), die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Darunter fallen Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe oder auch gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS).

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TÜV SÜD ist "Notifizierte Stelle" für Druckgeräte und unterstützt Sie gerne.

UNSERE LEISTUNGEN

Zertifizierung von Druckgeräten und Baugruppen
Zertifizierung von additiv gefertigten Druckgeräten (3D-Druck)
Prüfung von Genehmigungs- und Erlaubnisanträgen
Bauart-, Baumusterzulassungen
Statische und dynamische Komponentenberechnungen
Entwurfsprüfungen nach Richtlinie (2014/68/EU) und internationalen Regelwerken
Prüfung von Ausrüstungsteilen beim Hersteller
Bau- und Montageüberwachung
Betreuung von Großprojekten
Informationsveranstaltungen
Interpretation der Richtlinie und der Auswahl des für Sie günstigsten Konformitätsbewertungsverfahrens für Ihre Ausrüstungsteile

 

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Wissenswert

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