Wählen Sie ein anderes Land, um sich über die Services vor Ort zu informieren
//Land auswählenDruckbehälter oder Druckbehälter-Anlagen (Baugruppen), die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar aufweisen, fallen unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden sollen. Gleiches gilt für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zum Schutz eines Drucksystems (PS >0,5 bar) bei Überschreitung der zulässigen Grenzen eingebaut werden oder Ausrüstungsteile mit einer Betriebsfunktion (z.B. Unterbrechung, Regelung des Durchflusses), die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Darunter fallen Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe oder auch gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS).
TÜV SÜD ist "Notifizierte Herstellung Stelle" für Druckgeräte und Ihr Partner für:
Übrigens: Wir führen auch Werkstoffprüfungen an Ihren Druckgeräten durch. Gehen Sie bei Ihren Produkten kein Risiko ein. Unsere Experten prüfen und bewerten Ihre Werkstoffe auf Eignung, Verarbeitungsmerkmale und Zustand!
Wir informieren Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
WORLDWIDE
Global
Americas
Asia
Europe
Middle East and Africa