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//Land auswählenSie benötigen die Marktzulassung für ein ortsbewegliches Druckgerät? Das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten in Europa unterliegt den Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2010/35/EU (Transportable Pressure Equipment Directive – TPED). Es gelten die Konformitätsbewertungsverfahren nach ADR/RID.
Als Prüfstelle Xa nach ADR/RID und Notifizierte Stelle nach Richtlinie 2010/35/EU bewerten wir Ihre ortsbeweglichen Druckbehälter auf die technischen Sicherheitsanforderungen gemäß TPED. Von der BAM sind wir anerkannt für die Prüfung von IBC sowie für ortsbewegliche Tanks nach IMDG-Code. Für die Zertifizierung von P15Y hat uns zudem das Bundesverkehrsministerium (BMVI) das Einvernehmen erklärt.
Akkreditierung als Prüfstelle Xa
Anerkennungsbescheid für die Prüfung von IBC