Sie sind Betreiber von Druckanlagen und möchten ein Druckgerät über 3D-Druck herstellen lassen? Oder sind Sie Anbieter von industriellen 3D-Druck Lösungen und fertigen selbst Druckgeräte?
Druckgeräte, die über 3D-Druck hergestellt werden, unterliegen ebenso wie alle anderen Druckgeräte den Bestimmungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Lassen Sie Ihre Druckgeräte von unseren Experten gemäß der 2014/68/EU zertifizieren.
Zunächst findet eine Konzeptprüfung auf Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhang I der DGR 2014/68/EU für die Konformitätsbewertung statt. Ist diese erfolgreich, erfolgt die Zertifizierung in 5 Schritten. Nach der Schlussprüfung erhalten Sie die Zertifizierung für Ihr additiv gefertigtes Druckgerät nach Modul G der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Hersteller von Ausgangsmaterialien
QM System, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde und damit die Anforderungen nach DGRL 2014/68/EU, Anhang I, Nummer 4.3, Abs. 3 erfüllt
Die Anforderungen sind erfüllt:
→ Sie erhalten ein Zertifikat Hersteller von Metallpulver zur Verwendung in der additiven Fertigung [PBF] - mit einem QM System in sinngemäßer Anwendung nach DGRL 2014/68/EU
Werkstoff- und Halbzeughersteller
QM System, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde und damit die Anforderungen nach nach DGRL 2014/68/EU, Anhang I, Nummer 4.3 erfüllt
Die Anforderungen sind erfüllt:
→ Sie erhalten ein Zertifikat Hersteller von Werkstoffen und Halbzeugen mit einem QM-System nach DGRL 2014/68/EU Anhang I, Absatz 4.3
Hersteller von Bauteilen im GeltungSbereich DGRL
Die Anforderungen sind erfüllt:
→ Sie erhalten ein Zertifikat Hersteller von Bauteilen im Geltungsbereich der DGRL 2014/68/EU + Modulkategorien (in Entwicklung)
⇒ Einwandfreie Ausführung dauerhafter Werkstoffverbindungen