In der Europäischen Union dürfen Druckgeräte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn Sie den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) entsprechen.
Dazu zählen auch Dampfkessel oder Dampfkesselbaugruppen, die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, mehr als 2 l Inhalt und eine Betriebstemperatur >110°C aufweisen.
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