Druckbehälter

Herstellung von Dampfkesseln | Prüfung nach DGRL 2014/68/EU

Inverkehrbringen von Dampfkesseln nach Druckgeräterichtlinie 

In der Europäischen Union dürfen Druckgeräte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn Sie den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) entsprechen.

Dazu zählen auch Dampfkessel oder Dampfkesselbaugruppen, die einen maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, mehr als 2 l Inhalt und eine Betriebstemperatur >110°C aufweisen. 

Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Sie bei diesem Prozess.

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Unsere Services im Überblick:

  • Prüfung von Genehmigungs- und Erlaubnisanträgen
  • Bauart-, Baumusterzulassungen
  • Statischen und dynamischen Komponentenberechnungen
  • Entwurfsprüfungen nach Richtlinie 2014/68/EU, 87/404/EWG und ausländischen Regelwerken
  • Prüfung von Ausrüstungsteilen beim Hersteller
  • Bau- und Montageüberwachung
  • Betreuung von Großprojekten
  • Informationsveranstaltungen

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