Die REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen chemische Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren, wenn sie diese in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union bzw. den europäischen Wirtschaftsraum importieren. Die REACH-Registrierung dient dazu sicherzustellen, dass die Eigenschaften dieser chemischen Stoffe ermittelt und bekannt werden, um entsprechende Risikominderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Bei der REACH-Registrierung sind auch die Verwendungen der jeweiligen Stoffe anzugeben.
Die Registrierung nach REACH betrifft Stoffe als solche, Stoffe in Gemischen und teilweise auch Stoffe in Erzeugnissen. Die Verordnung nimmt jedoch vollständig oder zum Teil Stoffe wie z.B. Medikamente, Biozide, Kosmetika oder Pestizide aus, da sie anderen Rechtsvorschriften unterliegen.
Aktuelles: Auch nach dem 31. Mai 2018 (der letzten der drei relevanten Registrierungsfristen) besteht weiterhin die Pflicht, Stoffe zu registrieren. Bevor erstmalig ein Stoff ab 1 t/a hergestellt oder importiert wird, muss bei der ECHA ein Registrierungsdossier eingereicht werden – zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens über 1 t/a muss somit die REACH-Registrierungsnummer vorliegen. Die Registrierung erfordert also einen Vorlauf. Die benötigte Zeit wird durch ein fachkundig erstelltes Dossier verkürzt.
Fehlt Ihnen die Zeit und das nötige Know-how für die REACH-Registrierung eines Stoffes bei der ECHA? Wenn ja, dann kontaktierten Sie uns unter ###
Die REACH-Verordnung hat mit der Einführung von SVHC ein Instrument geschaffen, um die Substitution dieser gefährlichen Stoffe voranzutreiben. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme von Stoffen in die SVHC-Liste entstehen für Akteure entlang der Lieferkette eine breite Fülle an unterschiedlichen Pflichten. Diese können sein:
TÜV SÜD kann Sie zu diesen Punkten in mannigfacher Weise unterstützen, durch:
Für Nanomaterialien gelten die gleichen strengen Regeln zur Gewährleistung der sicheren Verwendung, wie für nicht-Nanomaterialien. Somit sind auch für diese Produktkategorie die Bestimmungen der REACH- und CLP-Verordnung rechtlich bindend.
Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober 2011 eine Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien implementiert.
Falls Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Überprüfung der Kriterien für Nanomaterialien und der anschließenden Umsetzung unter der REACH- und/oder -CLP-Verordnung braucht, dann kontaktieren Sie uns.