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//Land auswählenDie REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen chemische Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren, wenn sie diese in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellen oder in die Europäische Union importieren. Die REACH-Registrierung dient dazu sicher zu stellen, dass die Eigenschaften von chemischer Stoffe ermittelt und bekannt werden. Bei der REACH-Registrierung sind auch die Verwendungen der jeweiligen Stoffe anzugeben.
Die Registrierung nach REACH betrifft Stoffe als solche, Stoffe in Gemischen und teilweise auch Stoffe in Erzeugnissen. Die Verordnung nimmt jedoch vollständig oder zum Teil Stoffe wie z.B. Medikamente oder radioaktive Stoffe aus, da sie anderen Rechtsvorschriften unterliegen.
Im Gegensatz zur Vor-Registrierung präsentiert sich die eigentliche REACH-Registrierung bei der ECHA deutlich aufwändiger, anspruchsvoller und zeitintensiver. Zudem gilt es die seitens der ECHA vorgegebenen Fristen strikt einzuhalten.
Aktuelles: Auch nach dem 31. Mai 2018 besteht weiterhin die Pflicht, Stoffe zu registrieren. Bevor erstmalig ein Stoff ab 1 t/a hergestellt oder importiert wird, muss bei der ECHA ein Registrierungsdossier eingereicht werden. Die Registrierung erfordert also einen Vorlauf. Die benötigte Zeit wird durch ein fachkundig erstelltes Dossier verkürzt.
Fehlt Ihnen die Zeit und das nötige Know-how für die REACH-Registrierung eines Stoffes bei der ECHA? Wir helfen Ihnen gerne weiter!