TÜV SÜD Industrie Service betreut als Only Representative zuverlässig und neutral zahlreiche nicht-EU-Hersteller bzw. nicht-EU-Formulierer von Stoffen und Gemischen. Die Pflichten eines Only Representative nach Art. 8 REACH umfassen nicht nur die Registrierung, sondern alle anderen Verpflichtungen von Importeuren im Rahmen von REACH.
Importeure von Erzeugnissen mit SVHC müssen gemäß Art. 7 REACH der ECHA bestimmte Informationen melden, sobald die Konzentration > 0.1 % beträgt und die Jahresmenge die Mengenschwelle von 1 t/a übersteigt. Hersteller außerhalb der EU brauchen für die Erfüllung der Verpflichtung nach Art. 7 (2, 4) REACH einen Only Representative, wenn die Meldung an die ECHA nicht von den Importeuren vorgenommen wird.
Die Einbindung eines Only Representative hat für Importeure den Vorteil nicht selbst tätig werden zu müssen und für nicht-EU-Hersteller den Vorteil, die Meldung zu bündeln und nicht jeden Importeuer einzeln ansprechen zu müssen. Ein nicht-EU-Hersteller/-Formulierer von Stoffen/Gemischen ist zunächst darauf angewiesen, dass sein europ. Abnehmer eine REACH-Registrierung für den betreffenden Stoff hat. Was aber, wenn der nicht-EU-Hersteller/-Formulierer viel mehr exportieren kann, als der europ. Abnehmer bereit ist abzunehmen? Durch die Ernennung eines Only Representative ist der nicht-EU-Hersteller/-Formulierer nicht mehr auf die REACH-Registrierung seines Abnehmers angewiesen, was ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten ist, die keinen Only Representative ernannt haben.
Auch können Betriebsgeheimnisse (bspw. Produktzusammensetzung) gewahrt bleiben, da diese nicht mehr jedem Importeur offengelegt werden müssen, wenn dieser die importieren Produkte (bspw. Gemische) registrieren muss und deshalb auf die Kooperation seines nicht-EU-Zulieferers angewiesen ist.
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