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//Land auswählenRegistrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe
Seit 1. Juni 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Sie änderte das europäische Chemikalienrecht grundlegend. Aufgrund der REACH-Verordnung waren innerhalb bestimmter Fristen Registrierungen chemischer Stoffe bei der "Europäischen Agentur für chemische Stoffe" (ECHA) vorzunehmen. Nicht registrierte Stoffe sowie Gemische, die solche enthalten, dürfen laut REACH-Verordnung nun innerhalb der EU nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen sind nur Stoffe, die unter 1 t/a hergestellt oder importiert werden. Sie betrifft neben den Herstellern auch direkt Importeure und Anwender von Stoffen und Gemischen. Zudem treten schrittweise umfangreiche Verpflichtungen zur Kommunikation in der Lieferkette und zur ECHA in Kraft. Sicherheitsdatenblätter müssen sukzessive geändert werden.
Wichtig: Die Pflicht zur Registrierung besteht weiterhin. Sie betrifft alle Stoffe, die nach dem 31.05.2018 erstmals ab 1 t/a hergestellt oder importiert werden, z.B. neue Stoffe. Informieren Sie sich gleich zur Registrierung, unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
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