Chemie Industrie

Meldepflicht für gefährliche Gemische | Poison Center Notification (PCN)

Was beinhaltet die Meldepflicht für gefährliche Gemische?

Wer gesundheitsgefährdende, chemische Produkte in Europa vertreibt, muss diese bis 2021 eindeutig kennzeichnen und die Zusammensetzung an die Giftnotrufzentralen oder die Europäische Chemikalienagentur ECHA übermitteln. Dies erfolgt im Rahmen der Harmonisierung der gesundheitlichen Notversorgung in der EU. Dazu wurde die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen entsprechend geändert. Mit dem Unique Formular Identifier (UFI) haben Giftnotrufzentralen dann alle nötigen Informationen, um im Notfall schnell Hilfe zu leisten.

Die Meldung bzw. Poison Center Notification (PCN) beinhaltet Informationen zur Zusammensetzung und Toxikologie, Handelsname, die Farbe sowie Angaben zur Verpackung – außerdem einen 16-stelligen, eindeutigen Rezepturidentifikator, den UFI. Spätestens ab 2025 muss dieser Code auf den Etiketten oder in den Sicherheitsdatenblättern aller gefährlichen Gemische abgedruckt sein. Insbesondere bei Gemischen zur gewerblichen Nutzung gibt es aktuell noch großen Nachholbedarf.

 

TÜV SÜD unterstützt Sie als Treuhänder

In der Vergangenheit lagen den Giftnotrufzentralen häufig nicht genug Informationen über das Gefahrenpotenzial eines gefährlichen Gemisches vor, da Importeure und Händler die Zusammensetzung ihrer Produkte selbst nicht immer kennen. Nichteuropäische Hersteller zögern bisweilen, diese Betriebsgeheimnisse an ihre Kunden weiterzugeben, aus Angst vor Plagiaten und Produktpiraterie.

Um Geschäftsbeziehungen nicht zu belasten und dennoch alle notwendigen Informationen verfügbar zu machen, können Unternehmen in solchen Fällen nun Treuhänder einsetzen. Ein unabhängiger und sachkundiger Dritter sammelt die Daten, meldet das Gemisch bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA und hinterlegt die PCN bei der Giftnotrufzentrale. So erfüllen Inverkehrbringer ihre Pflichten und die vertraulichen Informationen des Herstellers bleiben geschützt. Denn der UFI erlaubt keine Rückschlüsse auf die Bestandteile. Allein die Giftnotrufzentralen erhalten die detaillierten Informationen.

 

Unsere Services

  • TÜV SÜD unterstützt Unternehmen als Treuhänder und darüber hinaus bei der Meldung an die Giftnotrufzentralen
  • TÜV SÜD beantwortet alle Ihre Fragen rund um die Mitteilungspflicht – etwa bei der Übersetzung der PCN in die jeweilige Landessprache

 

Daten-Treuhänder müssen hohe Anforderungen einhalten. TÜV SÜD ist der richtige Partner für Sie, denn TÜV SÜD..

  • verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen an den Daten
  • verwaltet alle Daten sicher und verlässlich
  • hat die notwendigen sachkundigen Fachexperten im Umgang mit Chemikalien und der aktuellen Rechtsprechung
  • führt alle Aufgaben in Zusammenhang mit der Meldepflicht ordnungsgemäß und zuverlässig aus

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