Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz (LkSG)

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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)?

Das LkSG fordert eine Sorgfaltspflicht und Prüfung der direkten Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und der Umwelt.

Das Sorgfaltspflichtengesetz für Lieferketten (auch SCDDA - Supply Chain Due Diligence Act genannt) verpflichtet betroffene Organisationen, ihre Lieferanten auf die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen zu überprüfen. Im Fokus stehen dabei die Direktlieferanten (Tier-1).

Durch das LkSG sind Unternehmen verpflichtet, eine umfassende Risikoanalyse, sowie ein Risikomanagement und passende reaktive Maßnahmen
in ihrer Lieferkette umzusetzen. Andernfalls drohen Buß- und Zwangsgelder (bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 8 Mio. Euro), sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und ein Reputationsverlust für die Unternehmen.

 

Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Sorgfaltspflichtengesetz wird in Deutschland schrittweise, nach Unternehmensgröße ausgerollt.

Betroffen sind Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben (auch internationale Unternehmen).

Ab Januar 2023 werden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in die Pflicht genommen.
Ab Januar 2024 Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.

 

WELCHE PFLICHTEN ENTSTEHEN FÜR BETROFFENE UNTERNEHMEN?

Das Gesetz umfasst neun wichtige Anforderungen:

(1) Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§4, Absatz 3)
(2) Einrichtung eines Risikomanagements (§4, Absatz 1)
(3) Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§5)
(4) Einführung eines Beschwerdeverfahrens (§8)
(5) Etablierung von Präventivmaßnahmen im eigenen Unternehmen (§6, Absatz 1) und bei direkten Lieferanten (§6, Absatz 4)
(6) Gegebenenfalls Umsetzung von Gegenmaßnahmen bei Verstößen (§7, Absatz 1 bis 3)
(7) Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§9)
(8) Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
(9) Dokumentation (§10, Absatz 1) sowie die jährliche Berichterstattung (§10, Absatz 2)

Damit sollen unter anderem Korruption, Diskriminierung und Kinderarbeit verhindert und Abfallvermeidung, Produktsicherheit und Arbeitsschutz in der Lieferkette garantiert werden.

 

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