EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542

Fit für die EU-Batterieverordnung 2023/1542

Seit August 2024 gelten neue Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Kennzeichnung und Information. TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen zu verstehen und vorbereitet und regelkonform umzusetzen – praxisnah und effizient für Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Batterien.

  • Konformitätsbewertung als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung
  • Risikoorientierte Beratung für Hersteller, Importeure & Händler
  • International anerkannt – lokal für Sie da
Batteriesystem eines Elektrofahrzeugs
150+ JahrePrüf- & Zertifizierungs­kompetenz

Unabhängig & akkreditiert

Herstellerunabhängige Bewertung – belastbar gegenüber Behörden und Kunden.

Weltweit vor Ort

Über 25.000 Mitarbeitende an mehr als 1.000 Standorten.

150+ Jahre Erfahrung

Seit 1866 stehen wir für Sicherheit und Vertrauen.

Schnell zum Angebot

In wenigen Minuten konfiguriert – ohne Registrierung.

Die Rollen im Detail

Wer trägt welche Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette?

Die EU-Batterieverordnung verteilt Pflichten klar auf die Wirtschaftsakteure. Ordnen Sie sich in wenigen Sekunden selbst ein: Prüfen Sie je Rolle, ob mindestens eine der Aussagen auf Ihr Unternehmen zutrifft – und sehen Sie sofort, welche Pflichten dann für Sie gelten.

Hersteller

Sie bringen Batterien unter eigenem Namen auf den EU-Markt

Hersteller tragen die Hauptverantwortung: Sie bringen Batterien oder batteriehaltige Produkte erstmals auf den EU-Markt und müssen deren Konformität – Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung – vollständig nachweisen.

Das trifft auf Sie zu, wenn mindestens eine Aussage stimmt:
  • Ihr Unternehmen entwickelt oder produziert Batterien bzw. Produkte mit eingebauten Batterien und vermarktet diese unter eigenem Namen oder eigener Marke.
  • Ihr Unternehmen lässt Batterien bzw. Produkte mit eingebauten Batterien von Dritten herstellen und vermarktet diese unter eigenem Namen oder eigener Marke.
  • Ihr Unternehmen nimmt erstmals eine Batterie oder ein Produkt mit eingebauter Batterie in der Union für den beabsichtigten Zweck in Betrieb, die zuvor nicht in Verkehr gebracht wurde.
Batteriefertigung im Werk
Importeure

Sie führen Batterien aus Nicht-EU-Ländern erstmals in die EU ein

Importeure dürfen nur konforme Batterien in Verkehr bringen. Sie prüfen die Dokumentation ihrer Lieferanten und erfüllen Dokumentations- und Nachweispflichten vor dem Inverkehrbringen.

Das trifft auf Sie zu, wenn:
  • Ihr Unternehmen führt Batterien oder batteriehaltige Produkte aus Nicht-EU-Ländern ein und verkauft oder nutzt diese erstmals in der EU.
  • Auch die eigene Nutzung zählt: eine außerhalb der EU hergestellte Batterie wird erstmals in einem EU-Land installiert oder verwendet.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU.
Containerlogistik im Hafen
Händler

Sie verkaufen bereits in Verkehr gebrachte Batterien weiter

Händler stellen Batterien auf dem Markt bereit, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Ihre Pflichten konzentrieren sich auf Plausibilitäts- und Sichtprüfung sowie die Rückverfolgbarkeit.

Das trifft auf Sie zu, wenn:
  • Ihr Unternehmen verkauft oder vertreibt Batterien oder batteriehaltige Produkte, ohne diese selbst herzustellen und ohne sie aus einem Nicht-EU-Land zu importieren.
  • Beispiel: Weiterverkauf von Batterien oder Produkten, die bereits von einem Hersteller oder Importeur auf den EU-Markt gebracht wurden.
  • Ihre Kernaufgaben: Plausibilitäts- & Sichtprüfung der CE-Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit.
Lager und Distribution
EU-Batterieverordnung 2023/1542

Pflichten & Fristen nach Batterietyp

Welche Anforderung greift ab wann und für welchen Batterietyp? Diese Übersicht bündelt die zentralen Pflichten der BattVO – von der CE-Kennzeichnung bis zum digitalen Batteriepass.

TÜV SÜDKonformität & Prüfung
Anforderung / Pflicht Frist Elektro­fahrzeug­batterien Leicht­fahrzeug­batterien Starter­batterien (SLI) Industrie-batterien
> 2 kWh
Industrie-batterien
≤ 2 kWh
Stat. Batterie- speicher-systeme
> 2 kWh
Stat.  Batterie- speicher-systeme
≤ 2 kWh
Geräte­batterien
CE-Kennzeichnung Konformitätsnachweis ab 08/2024
Stoffbeschränkungen Art. 6 ab 08/2024
Leistung und HaltbarkeitArt. 10 ab 08/2024
(gestaffelt)
– – – –
Sicherheit stationärer BESSArt. 12 ab 08/2024 – – – – – –
Kennzeichnung von BatterienArt. 13 ab 08/2024
(gestaffelt)
Alterungszustand & LebensdauerArt. 14 ab 08/2024
(gestaffelt)
– – – –
Bewirtschaftung AltbatterienArt. 54 bis 78 ab 08/2025
(gestaffelt)
Entnehmbarkeit & Austauschbarkeit Art. 11 ab 02/2027 – – – – – –
Digitaler Batteriepass Art. 77 bis 78 ab 02/2027 – – – –
Sorgfaltspflichten LieferketteArt. 47 bis 53 ab 08/2027
CO₂-Fußabdruck-Erklärung Art. 7 zuk.
gestaffelt
– – – –
RezyklatgehaltArt. 8 zuk.
gestaffelt
– – –
Leistung & HaltbarkeitArt. 9 zuk.
gestaffelt
– – – – – – –
Pflicht anwendbar – nicht anwendbar Frist = Geltungsbeginn der jeweiligen Pflicht

*CO₂-Fußabdruck (Art. 7): Der Geltungsbeginn hängt vom noch ausstehenden delegierten Rechtsakt ab und ist derzeit nicht final festgelegt. Übersicht ohne Gewähr, Stand der Verordnung (EU) 2023/1542. Einzelfristen können je nach Delegierten Rechtsakten variieren – TÜV SÜD prüft Ihre konkrete Produktkonstellation.

TÜV SÜD - Ihr Partner für die Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Tiefes regulatorisches & technisches Batterie-Know-How

Sachverständige, die Verordnung und Batterietechnik gleichermaßen beherrschen.

Praxisnahe Unterstützung über den gesamten Lebenszyklus

Von der Grundlagenvermittlung über die Konformitätsprüfung bis zu Compliance-Services.

International anerkannt – lokal für Sie da

Weltweite Präsenz mit lokalen Ansprechpartnern und akkreditierten Prüfstellen.

TÜV SÜD begleitet Unternehmen weltweit bei der Umsetzung der EU-Batterieverordnung – kompetent, unabhängig und verlässlich.

Rollen-Matrix

Welche Leistung passt zu Ihrer Rolle?

Alle Angebote für Hersteller, Importeure und Händler auf einen Blick.

Leistung Hersteller Importeur Händler Format Dauer
BattVO Grundlagenschulung Schulung Online 1,5 - 2 h
Q&A-Session mit Batterie-Expert:innen Schulung Online 4 h
Batteriemodellprüfung PRÜFUNG – Dokumentenprüfung 8 h
Compliance Check PRÜFUNG – – Dokumentenprüfung 4 h
FAQ

Fragen und Antworten

Was genau bestelle ich im Online-Shop?
Sie stellen ein individuelles Angebot für Grundlagenvermittlung, Beratung, Konformitätsprüfung oder Compliance-Services zusammen. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Rolle, Ihrem Batterietyp und Ihrem Bedarf.
Kommt ein verbindlicher Vertrag zustande?
Nein. Sie erhalten zunächst ein unverbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung zustande.
Muss ich online bestellen oder kann ich direkt Kontakt aufnehmen?
Beides ist möglich. Sie können Ihr Angebot online konfigurieren oder unsere Batterie-Expert:innen direkt kontaktieren.
Muss ich mich für die Bestellung registrieren?
Für die Angebotserstellung ist keine Registrierung erforderlich. Sie erhalten das Angebot als Download und zusätzlich per E-Mail.
Wie lange ist mein Angebot gültig?
Ihr Angebot ist 4 Wochen gültig – ganz ohne Verpflichtung.
Für wen sind die Dienstleistungen gedacht?
Für Hersteller, Importeure und Händler von Batterien im europäischen Markt.
Welche Batteriekategorien werden abgedeckt?
Alle Kategorien der Verordnung (EU) 2023/1542 – von Geräte- und Industriebatterien bis zu Traktions- und LV-Batterien.
Welchen Mehrwert bieten die Dienstleistungen über die reine Konformitätsbewertung hinaus?
Sie erhalten rollen- und risikoorientierte Beratung, konkrete Umsetzungsschritte und belastbare Nachweise gegenüber Behörden und Kunden.

Bereit, Ihr Angebot zu konfigurieren?

Stellen Sie Ihr individuelles Servicepaket zusammen oder sprechen Sie direkt mit unseren Batterie-Expert:innen.