Was für Importeure konkret zählt
Als Importeur dürfen Sie nur konforme Batterien in den EU-Markt einführen. Sie müssen die Dokumentation Ihrer Lieferanten prüfen, die Kennzeichnung sicherstellen und Ihre Dokumentations- und Nachweispflichten vor dem Inverkehrbringen erfüllen.
Sind Sie Importeure? Das trifft auf Sie zu, wenn:
- Ihr Unternehmen führt Batterien oder batteriehaltige Produkte aus Nicht-EU-Ländern ein und verkauft oder nutzt diese erstmals in der EU.
- Auch die eigene Nutzung zählt: eine außerhalb der EU hergestellte Batterie wird erstmals in einem EU-Land installiert, eingeschaltet oder verwendet.
- Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU.
- Konformität importierter Batterien sichernVerifizierung von EU-Konformitätserklärung, Prüfberichten und technischer Dokumentation Ihrer Hersteller.
- Dokumentations- & NachweispflichtenKontrolle von CE-Zeichen, Kennzeichnung und QR-Code auf Vollständigkeit vor dem Inverkehrbringen.
- Sorgfaltspflichten (Due Diligence)Umsetzung der TÜRE-Prinzipien – Transparenz, Überwachung, Risikobewertung, Einhaltung von Standards; verpflichtend seit 18.08.2025.
- RückverfolgbarkeitNachvollziehbare Prozesse zur Identifikation von Herstellern, Chargen und Rohstoffherkunft.
