Was bedeutet hierzulande die Bezeichnung “Berufskraftfahrer”? Ein Berufskraftfahrer ist jemand, der gewerblich Personen oder Güter innerhalb der EU befördert. Dazu nötig sind ein Lkw-Führerschein und die Berufskraftfahrerqualifikation. Diese besteht aus der Grundqualifikation, bestehend aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Sie muss jeder Berufskraftfahrer ablegen, der die Fahrerlaubnis für Lkw nach dem 10.09.2009, für Busse nach dem 10.09.2008 erworben hat. Alle fünf Jahre muss der Berufskraftfahrer außerdem eine Weiterbildung nachweisen. Diese wurde in der Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen, seit dem Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) diese Kennziffer.
Die ab dem 23.05.2022 ausgestellten FQNs sind alle im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erfasst. Ebenso der Nachweis über die absolvierte Weiterbildung , Voraussetzung für den FQN. Außerdem kann jeder Teilnehmer einer Weiterbildung nach dem Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) im BQR die über ihn gespeicherten Daten bzw. seinen momentanen Weiterbildungsstand einsehen.
Bei Abschluss der Lkw Module zur BKF Weiterbildung erlangen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.
Wir bieten Ihnen an, die Lkw Module entweder kompakt in einer Seminarwoche oder in zeitlich flexiblen Tagesseminaren zu absolvieren – ganz in Ihrer Nähe!
Ja, die vom Lkw-Fahrer nachweislich absolvierten Module gelten als Weiterbildung nach dem BKrFQG, die bei der Verlängerung des Lkw-Führerscheins (nach fünf Jahren) nötig sind, um weiterhin als Berufskraftfahrer arbeiten zu können.
Bis zu zwölf der insgesamt 35 Muss-Weiterbildungsstunden können nach der Richtlinie EU 2018/645 als E-Learning absolviert werden. So können Fahrer zeit- und ortsunabhängig lernen und die teilweise langen Standzeiten auf Lkw-Raststätten sinnvoll nutzen.
Hierzulande ist diese Möglichkeit noch nicht verfügbar. Sobald jedoch das Bundesverkehrsministerium die Bremse löst, können die Kunden der TÜV SÜD Akademie digital durchstarten.
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Es werden die Kenntnisbereiche nach BKrFQV Anlage 1 abgedeckt. Sie behandeln dabei drei Bereiche:
In diesem Bereich wird Wissen vermittelt über etwa:
Dieser Bereich behandelt Kenntnisse in den Gebieten:
In diesem Abschnitt geht es um Wissen in den Bereichen:
Der Lkw-Führerschein erlaubt dem Inhaber, die jeweiligen Fahrzeuge zu fahren, für die der Führerschein gilt. Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1E, D oder DE müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nach dem Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz erwerben und alle fünf Jahre verlängern. Dies geschieht über die BKF-Module in qualifizierten Einrichtungen – beispielsweise der TÜV SÜD Akademie.
Die Schlüsselzahl 95 gibt Auskunft darüber, dass der Inhaber eines Kartenführerscheins (bis Mai 2021) mit eingetragener Schlüsselzahl die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung zum Berufskraftfahrer erbracht hat. Die Grundqualifikation steht für die erfolgreich absolvierte Prüfung, bescheinigt durch die IHK. Die Weiterbildung belegt der Inhaber durch Nachweise über (Teil-)Leistungen, welche die ausstellenden Stellen ausbildenden beziehungsweise ins BQR eintragen.
Ab dem 01.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis den Eintrag in den EU Kartenführerschein.