Auffrischungskurs für Spielplatzprüfer: Dieses Seminar dient der Rezertifizierung von qualifizierten Spielplatzprüfern gemäß DIN 79161 und richtet sich an alle Personen, die Ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
„Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ – aus DIN SPEC 79161 wird DIN 79161 Teil 1 und Teil 2
Der Fachbericht DIN SPEC 79161 „Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ wurde in eine zweiteilige Normenreihe überführt:
Teil 1 „DIN 79161-1:2016-11“ konkretisiert die Ausbildung und Schulung von Spielplatzprüfern inhaltlich und definiert Teilnahmevoraussetzungen, wie die mindestens dreijährige Spielplatzgeräte bezogenen Berufserfahrung sowie Kenntnisse der Normenreihe DIN EN 1176 und DIN 18034.
Teil 2 „DIN 79161-2:2016-11“ beschreibt die Prüfung und Zertifizierung zum qualifizierten Spielplatzprüfer.
Beide Normenteile bilden die Grundlage für den einwöchigen Lehrgang „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161“ der TÜV SÜD Akademie. Damit richtet sich diese Ausbildung an die Durchführung der jährlichen Hauptinspektion von Spielplätzen und der Inspektion von neuen Spielgeräten und Spielplätzen.
Das erworbene Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren. Um eine Rezertifizierung zu erlangen, muss eine Auffrischungsschulung bei einem registrierten Ausbilder besucht werden.
Achtung: Die DIN 79161 beschreibt nicht die Ausbildung von Personen, die visuelle oder operative Inspektionen nach DIN EN 1176-7 durchführen.
Einheitlicher Ausbildungsstandard zur Spielplatzkontrolle
Den einheitlichen Qualitätsstandard zur Spielplatzprüfung in Deutschland definiert die DIN 79161. Er soll sowohl den Betreibern wie auch den Prüfern von Spielplätzen mehr Sicherheit bei der Bewertung von Spielplätzen geben.
Oft sind Mängel an Geräten die Ursache schwerer Unfälle auf Spielplätzen. Häufig geht die Gefahr von morschen Konstruktionen aus Holz oder tückische Fangstellen, an denen Kinder hängen bleiben, aus. Auch können unzureichende oder ungeeignete Bodenbeläge den spielenden Nachwuchs gefährden. Um die Kinder so gut wie möglich zu schützen sind Spielplatzkontrollen erforderlich. Nicht nur zur Freigabe eines neuen Spielplatzes oder eines neuen Spielgerätes sind Kontrollen nötig. Der Spielplatzbetreiber ist entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 1176 zu regelmäßigen Kontrollen und Inspektionen sowie zur Pflege und Wartung verpflichtet.
In dem Seminar „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161“ erlangen die Teilnehmer die anerkannte Sachkunde, um die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion von neu installierten Geräten auf Spielplätzen gemäß dem aktuellen Stand der Regeln und Technik durchzuführen. Personen, die die visuellen und operativen Inspektionen nach DIN EN 1176-1 durchführen, können sich nach wie vor in ein- und zweitägigen Seminaren zur Spielplatzkontrolle qualifizieren.
Hintergrundwissen – Die drei Arten der Spielplatzinspektion:
1. Regelmäßige visuelle Inspektion:Je nach Frequentierung der Anlage oder bei Gefahr von Vandalismus kann eine tägliche visuelle Inspektion notwendig sein. Dabei können auch Laien ohne Einsatz von Hilfsmitteln vom Boden aus offensichtliche Mängel und Gefahrenquellen an der Vorderseite der Kletterwand erkennen.
2. Operative Inspektion: Bei der operativen Inspektion, die alle ein bis drei Monate durch geschultes Personal durchgeführt werden sollte, werden Funktion und Stabilität der Anlage geprüft und dokumentiert.
3. Hauptinspektion: Einmal jährlich müssen Fachleute den aktuellen Sicherheitszustand der Kletteranlage, ihrer Fundamente, der tragenden Konstruktion und der Wandoberflächen prüfen. Dabei ist auf Verschleiß, Korrosion und Witterungseinflüsse zu achten. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie den Sicherungspunkten, der tragenden Konstruktion und der Unterkonstruktion der Kletteranlage widmen. Dabei gilt es, die Wartungsanleitung des Herstellers zu beachten und eine schriftliche Dokumentation anzufertigen.
Interview zum Thema Sicherheit auf dem Spielplatz
Im Herbst tummeln sich viele Familien auf den Kinderspielplätzen. Bei allem Spiel und Spaß darf aber vor allem die Sicherheit der Kinder nicht vernachlässigt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Geräte auf dem Spielplatz sicher sind. Aber auch Eltern können mit dem richtigen Verhalten das Unfallrisiko bedeutend mindern. Der Spielplatzexperte und Referent der TÜV SÜD Akademie Franz Danner hat hilfreiche Tipps, was einen sicheren Spielplatz ausmacht und was bei der Benutzung der Anlage zu beachten ist.
Woran erkennt man einen sicheren Spielplatz? Hilfreich ist das GS-Zeichen auf den Spielgeräten: Das Siegel für Geprüfte Sicherheit erhalten Geräte, die die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen. Grundsätzlich dient das GS-Zeichen als Orientierung, aber es lohnt sich, noch einen extra Blick auf den Zustand der Geräte und des Platzes zu werfen. Stehen die Spielgeräte fest oder wackeln sie? Weisen sie starke Abnutzungen auf? Liegt auf dem Spielplatz viel Müll herum? Das alles sind Indikatoren dafür, ob ein Spielplatz regelmäßig kontrolliert und ob für die allgemeine Sicherheit gesorgt wird. Wichtig ist auch, dass der Boden um Rutsche, Schaukel und Co. mit weichen Materialien wie Fallschutzsand ausgelegt ist. Diese federn Stürze ab und verringern das Verletzungsrisiko. Ein Zeichen, dass auf die Sicherheit geachtet wird, ist ein gut sichtbar platziertes Hinweisschild, auf dem Notrufnummern und der Name des verantwortlichen Spielplatzbetreibers stehen. Somit kann im Notfall oder bei Mängeln und Beschädigungen sofort die richtige Person kontaktiert werden.
Wie verhält man sich auf dem Spielplatz richtig? Selbst auf der sichersten Anlage können unsachgemäße Benutzung und falsches Verhalten zu Unfällen führen. Der richtige Umgang mit den eigenen Kindern und Spielgeräten trägt wesentlich dazu bei, dass der Ausflug auf den Spielplatz nicht in Tränen endet.
Fahrradhelme abnehmen Wenn Kinder auf dem Spielplatz ihren Helm aufbehalten, besteht die Gefahr, dass sie an einer gefährlichen Stelle hängenbleiben und sich im schlimmsten Fall sogar strangulieren. Denn: Die Abstände der Einzelteile an Spielgeräten sind so festgelegt, dass ein Kinderkopf entweder nicht hindurch passt oder dass ein Kopf und ein ganzer Kinderkörper durchrutschen können. Ein Helm könnte sich aber verfangen.
Keine Kordeln oder Zugbänder an Kinderbekleidung Nach der europäischen Norm DIN EN 14682 darf seit 2006 Kinderkleidung keine Kordeln oder Zugbänder im Halsbereich aufweisen. Das gilt für Kleidung bis Größe 146. Die Kordeln könnten sich beim Klettern verfangen und das Kind verletzen. Solche Kinderkleidung dürfte in den Regalen eigentlich überhaupt nicht mehr zu finden sein, kann aber beispielsweise auf Kinderflohmärkten noch in Umlauf sein. Eltern sollten auf diese Gefahrenquelle achten und vorhandene Kordeln oder Zugbänder auf jeden Fall abschneiden oder kürzen.
Kinder nicht auf die Geräte heben Auf Spielplätzen sieht man oft Eltern, die ihre Kinder über zu hohe Eingangsstufen oder Leitern heben. Diese vermeintlichen Barrieren dienen aber einem bestimmten Zweck: Der Zugang zu einem Spielgerät ist auf ein bestimmtes Kindesalter bzw. Körpergröße ausgerichtet. Wenn ein Kind die Barriere selbstständig überwinden kann, ist auch die Nutzung des Spielgeräts in der Regel gefahrenlos. Wenn Eltern ihre Kinder also beispielsweise auf steile Rutschen oder Plattformen von Klettertürmen heben, umgehen sie dieses Sicherheitsmerkmal und riskieren damit auch unnötige Unfälle.
Spielplätze sauber halten Abfall, insbesondere scharfe und spitze Gegenstände und Scherben, sind große Gefahren für herumtollende Kinder. Das gleiche gilt für kleinteilige Abfälle, die Kleinkinder aufheben und verschlucken könnten. Eltern sollten darauf achten, Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.