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Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR von Beteiligten und dort beschäftigten Personen
Erforderliche Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für sichere Güterbeförderung
Präsenztraining2 TagePräsenz Training oder Virtuelles Klassenzimmer
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
- Sie erhalten die geforderte Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR.
- Sie kennen Ihre spezifischen Pflichten.
- Sie werden mit der verantwortungsvollen Tätigkeit vertraut gemacht.
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
- Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- Ausnahmen und Freistellung
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Zukünftige beauftragte Personen oder sonstige verantwortliche Personen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen, z.B.:
- Beteiligte und dort beschäftigte Personen (Verlader, Verpacker, Versender, Befüller, Empfänger, etc.)
- Mitarbeiter in verantwortlicher Position
- Selbstständige
- Disponenten
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie