Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
- Sie absolvieren die Lkw-Module kompakt innerhalb einer Woche.
- Sie erwerben alle Bescheinigungen für den Eintrag der Kennzahl 95 in Ihren Kartenführerschein.
- Sie verfügen über neuestes Wissen, das Ihnen als Berufskraftfahrer nützlich ist.
Alle Lkw-Module sind auch einzeln buchbar. Als Beispiel Seminarinhalte für Lkw-Fahrer:
- Lkw-Modul 1: Eco-Training (Lkw)
- Spezifische Verbrauchskurven eines Motors
- Abgasanlage
- Erzielen des besten Verhältnisses zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Trägheit des Fahrzeugs
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse
- Lkw-Modul 2: Kontrollgeräte & Sozialvorschriften
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
- Auffrischung der Verkehrsregelkenntnis
- Neue Verkehrsvorschriften
- Lkw-Modul 3: Sicherheit im Fokus
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage in Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
- Kraftübertragung und Bremsmethoden
- Kurvenfahren (Unter- bzw. Übersteuern)
- Lkw-Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt
- Das wirtschaftliche Umfeld des Güterverkehrs
- Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Bedeutung qualifizierter Fahrer und angemessene Arbeitsorganisation
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer entgegenwirken
- Lkw-Modul 5: Ladungssicherung optimieren
- Umfassende Sensibilisierung für Bedeutung und Risiken der Ladungssicherung
- Rechtliche und physikalische Grundlagen
- Anforderungen an das Transportmittel
- Zurrmittel und weitere hilfreiche Instrumente
- Arten der Ladungssicherung mit Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte
Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die TÜV SÜD Akademie.
Vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz werden grundsätzlich alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D nutzen wollen, berührt. Zu den gewerblichen Fahrten zählen alle Fahrten, soweit sie nicht privater Natur sind. Ausnahmeregelungen sind vorhanden.
Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erworben hat, muss eine (Beschleunigte) Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.
Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) für Beförderungen nutzen wollen
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie