- Kompakte Vermittlung Ihrer NIS-2-Pflichten als Führungspersonal
- Klärung wichtiger Aspekte zu Verantwortung und Haftungsrisiken in Bezug zum Risikomanagement
- Strategischer Blick auf Maßnahmen zur Umsetzung der NIS-2-Anforderungen
- Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht durch Teilnahmebescheinigung
- Zeitsparendes Onlineseminar
NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Verantwortlich steuern, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen
Seminar 0,5 Tage Live Online DE
Ihre Vorteile
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen und rechtlicher Kontext der NIS-2-Richtlinie
- Motivation und Ziele der NIS-2-Richtlinie
- Verpflichtungen und Haftungsfragen in Bezug zum Risikomanagement
- Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Behörden
Abschluss
Teilnahmevoraussetzungen
Wichtige Hinweise
- Diese NIS-2-Geschäftsführerschulung orientiert sich an der Veröffentlichung „Schulung für Geschäftsleitungen – Handreichung für die Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen wichtiger Einrichtungen und besonders wichtiger Einrichtungen nach dem BSI-Gesetz sowie für freiwillige Schulungen von Geschäftsleitungen nicht-regulierter Unternehmen" des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Mit der erfolgreichen Teilnahme kommen Sie als Führungspersonal Ihrer gesetzlichen Schulungspflicht nach.
Zielgruppe
- Geschäftsführende, Vorstandsmitglieder o. ä. besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen
- Führungspersonal von KRITIS-Einrichtungen
- Leitungspersonal der C-Suite
- ggf. Aufsichtsratsmitglieder und Beiräte
Trainer
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Aufbau und Inhalte der NIS-2 Geschäftsleitungs-Schulung – TÜV
Die halbtägige NIS-2-Schulung für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen ist ganz auf Ihre Pflichten als Leitungspersonal zugeschnitten. Es vermittelt verständlich alle wichtigen rechtlichen Grundlagen der NIS-2-Richtlinie und unterstützt Sie dabei, folgende Fragen zu beantworten:
- Fällt meine Einrichtung unter die NIS-2-Richtlinie?
- Welche Verpflichtungen müssen Leitungsmitglieder selbst erfüllen?
- Welche Pflichten können sie delegieren?
- Welche Anforderungen gelten für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen und worin unterscheiden sie sich?
- Welche Risikomanagementmaßnahmen für Cybersicherheit müssen umgesetzt werden?
- Welche Berichtspflichten sind zu erfüllen?
- Welche persönlichen Haftungsregelungen und Maßnahmen der zuständigen Behörden treffen Mitglieder der Leitungsorgane?
Das Seminar orientiert sich an der offiziellen BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“ zu NIS-2. Mit Ihrer erfolgreichen Teilnahme erhalten Sie einen Nachweis zu Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Schulungspflicht.
Wichtiger Hinweis: Dieses Seminar fokussiert ausschließlich auf Anforderungen in Führungsrollen. Für die konkrete Umsetzung von NIS2-Maßnahmen im Unternehmen empfehlen wir die zweitägige NIS-2-Schulung: Umsetzung der EU-Richtlinie in der Praxis an der TÜV SÜD Akademie.
Häufige Fragen zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Was ist die NIS-2 Geschäftsleitungsschulung und wer muss sie absolvieren?
Die NIS-2 Geschäftsleitungsschulung ist ein Seminar, mit dem Sie die Vorgaben zur Schulungspflicht laut Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie und § 38 Abs. 3 BSIG erfüllen. Es richtet sich an Leitungsorgane besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne der NIS-2-Richtlinie.
Welche Bedeutung hat NIS-2 für die Geschäftsleitung?
NIS-2 hat eine große Bedeutung für die Geschäftsleitung, da die Richtlinie Cybersicherheit und Risikomanagement explizit zur „Chefsache“ erklärt. Bei Verstößen können Geschäftsführende und ähnliche Leitungsverantwortliche persönlich haftbar gemacht werden.
Was sind die wichtigsten NIS-2-Anforderungen für Geschäftsleitungen?
Die wichtigsten NIS-2-Anforderungen für u.a. Geschäftsführer*innen bestehen in der Einführung geeigneter Maßnahmen für das Risikomanagement und die Cybersicherheit. Zudem sind sie für der Gewährleistung der Sicherheit in der Lieferkette und die Governance aller NIS-2-relevanten Strukturen und Abläufe verantwortlich und müssen sich regelmäßig zu diesen Themen schulen sowie Mitarbeitenden entsprechende Schulungen ermöglichen. Dafür bietet die TÜV SÜD Akademie u.a. die NIS-2-Schulung: Umsetzung der EU-Richtlinie in der Praxis an.
Was sind die Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung unter NIS-2?
Die Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung unter NIS-2 sind hoch, da sie bei Nichtbefolgung der Anforderungen persönlich haftbar gemacht werden kann. Außerdem kann ihr als letztes Mittel die Ausübung von Leitungsfunktionen durch die zuständige Behörde vorübergehend untersagt werden.
Welche Schritte muss die Geschäftsleitung unternehmen, um NIS-2-konform zu werden?
Die Geschäftsleitung muss mehrere Schritte unternehmen, um NIS-2-konform zu werden: Sie muss unter anderem sich selbst zu diesem Thema schulen lassen, ein Risikomanagement einführen sowie Meldeprozessen für Sicherheitsvorfälle einrichten.
Vergleich NIS-1 und NIS-2: Was muss die Geschäftsleitung wissen?
Im Vergleich zu NIS-1 erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich deutlich. Es sind mehr Sektoren und Unternehmen betroffen, außerdem gibt es eine explizite persönliche Schulungspflicht für Leitungsorgane. Darüber hinaus formuliert NIS-2 klare Pflichten und Haftungsrisiken auf Führungsebene, während NIS-1 primär auf IT-Sicherheitsverantwortliche ausgerichtet war.
Welche organisatorischen Änderungen erfordert NIS-2 auf Geschäftsleitungsebene?
Auf Geschäftsleitungsebene erfordert NIS-2 weniger organisatorische Änderungen als klare inhaltliche Anforderungen an Führungsrollen: Cybersicherheit muss als wichtiges Thema in der Unternehmensführung verankert werden, Leitungsorgane müssen Verantwortlichkeiten definieren, Risikomanagementmaßnahmen billigen sowie Meldeprozesse implementieren.
Wie kommuniziere ich NIS-2-Anforderungen als Führungskraft an mein Team?
Als Führungskraft können Sie NIS-2-Anforderungen nur dann an Ihr Team kommunizieren, wenn Sie selbst diese Anforderungen verstehen und für Ihr Unternehmen definieren können. Dazu dient die NIS-2-Geschäftsleitungs-Schulung an der TÜV SÜD Akademie.