RECHTLICH Das Angebot ist ausschließlich für Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe sowie für Freiberufler, Behörden und öffentliche Institutionen und nicht für Verbraucher nach §13 BGB bestimmt.
Die Virtual Reality (VR) dient dem Praxistraining mit einer simulierten Nachbildung der Realität mit generischem Ansatz. Sie ersetzt nicht die Einweisung am spezifischen Arbeitsplatz mit zugehörigen Techniken und Maschinen des Beschäftigten.
Die Virtual Reality (VR) allein ersetzt nicht die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §4. Somit erhält man allein durch Üben damit keine Bescheinigung oder den Kranführerschein.
Mit einem entsprechenden zusätzlichen Theorieteil in Unterweisungsform (z.B. Theorieunterricht, E-Learning, VC) und einer Prüfung wären die nötigen Voraussetzungen erfüllbar.
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MEDIENDEFINITION Virtual Reality (VR) Trainingsszenarien bestehen aus computergenerierten Welten, in denen bestimmte Interaktionen mit der Umwelt möglich sind. Hierbei kann der Anwender Handlungsabfolgen und realitätsnahe Situationen üben, um damit die Realität nachzuerleben und mit allen Sinnen zu lernen.