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//Land auswählenWer eine Treppe berechnen und planen will, muss eine Menge beachten. Der Rahmen bezüglich der Maße, in dem sich Planer und Bauherren bewegen dürfen, wird durch DIN 18065 geregelt. Private Treppenbauprojekte sind davon betroffen, also Treppen innerhalb von Wohnungen bzw. in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen. Bei der Berechnung von Treppen geht es meistens um die Laufbreite, die Steigung oder auch um die Anzahl und Höhe der Treppenstufen. Einen Überblick über die wichtigsten Begriffe, Formeln und Regeln finden Sie hier auf tuvsud.com.
Als Antritt wird die erste, unterste Stufe der Treppe bezeichnet.
Der Auftritt ist als Stufenmaß zu verstehen. Mit diesem Begriff wird die Länge zwischen den Vorderkanten zweier aufeinander folgender Stufen bezeichnet. Meistens ist es so, dass die obere Stufe mit ihrer Vorderkante die untere leicht überlagert. Das bedeutet, dass der Auftritt dann um genau diese Zentimeter kürzer ist, als die Stufentiefe. Bei gerade Treppen ist der Auftritt gleichmäßig, bei Wendeltreppen ist er außen im Bereich der Lauflinie am größten.
1: Auftritt
2: Stufentiefe
Der Austritt ist die letzte oberste Stufe der Treppe.
Ein Geländer ist in erster Linie eine Absturzsicherung und unterliegt festgelegten Normen, was die Höhe oder auch den Abstand der Geländerstäbe betrifft. Am oberen Ende des Geländers befindet sich bei Treppen der Handlauf.
Die Geländerfüllung ist die Gesamtheit der Bestandteille zwischen den äußeren Begrenzungen des Geländers (Pfosten, Handlauf, Treppenwangen). Die klassische Form der Geländerfüllung sind vertikale Stäbe aus Holz oder Metall, moderne Formen sind Glasscheiben. Bei der Geländerfüllung ist darauf zu achten, dass Kleinkinder weder ihren Kopf durch die vertikalen Geländerstäbe stecken können, noch horizontale Elemente als Leiter zum Überklettern nutzen können.
Geländerstäbe sind eine Variante der Geländerfüllung. Es handelt sich dabei um vertikale Stäbe aus Holz oder auch Edelstahl. Der lichte Abstand zwischen den Stäben darf nicht größer als 12 Zentimeter sein. Dies hängt mit der bereits erwähnten Sicherheit für Kleinkinder zusammen.
Wendeltreppe mit Geländerfüllung durch Geländerstäbe
Die Geschosshöhe ist der senkrechte Abstand zwischen zwei Geschossen. Gemessen wird dabei immer von der Oberkante des Fußbodens des einen Geschosses bis zur Oberkante des Fußbodens des anderen Geschosses.
Die Lauflinie bezeichnet den typischen Weg des Treppenbenutzers. Bei Wendeltreppen ist die Lauflinie außen, wo der Auftritt am größten ist.
Der senkrechte Abstand von der Oberkante des Fußbodens bis zur Unterkante der Decke wird als lichte Höhe bezeichnet.
Die Setzstufe ist der senkrechte Teil zwischen zwei Stufen einer geschlossenen Treppe. Gibt es keine Setzstufen, spricht man von einer offenen Treppe.
Als Schrittmaß wird die Länge eines Schrittes bezeichnet. Bei einem Erwachsenen ist das durchschnittliche Schrittmaß 63 Zentimeter, gemessen von Fersenkante zu Fersenkante.
Der senkrechte Abstand zwischen zwei Treppenstufen bzw. den Trittflächen ist die Steigung.
Die Breite des Auftritts ist die Stufentiefe. Bei Treppen mit leicht überstehendem Auftritt, ist die Stufentiefe um eben diese Überlagerung länger, als der Auftritt.
Die Stufen zwischen dem Antritt und dem Austritt nennt man Trittstufen.
Die Wangen einer Treppe tragen die Stufen. Bei aufgesattelten Wangentreppen sind die Wangen unterhalb der Stufen, bei eingestemmten Wangentreppen sind die Wangen seitlich der Stufen.
Bei gewendelten Treppen wendet sich die Treppe mindestens einmal zwischen Auf- und Austritt. Eine 1/4-gewendelte Treppe wendet sich beispielsweise einmal um 90 Grad vom Auftritt zum Austritt und eine 1/2-gewendelte Treppe um insgesamt 180 Grad von Auf- zu Austritt.
Lauflänge = Auftrittsbreite x Anzahl der Auftritte
Die Länge einer geraden Treppe können Sie ganz einfach berechnen. Die Tiefe der Stufen (Auftrittsbreite) multipliziert mit der Anzahl der Stufen (Auftritte) ergibt die Lauflänge. An beiden Enden der Treppe sollte aber noch genug Platz für Antritt und Austritt gelassen werden.
Anzahl der Auftritte = zu überwindende Höhe / Steigungshöhe
Die Anzahl der Stufen (Auftritte) ergibt sich aus der zu überwindenden Höhe (in der Regel ist dies die Geschosshöhe) geteilt durch die Steigungshöhe (die Höhe der einzelnen Treppenstufen). Das Ergebnis wird sinnvoll gerundet.
Steigungshöhe = zu überwindende Höhe / Anzahl der Auftritte
Die exakte Steigungshöhe einer Treppe können Sie berechnen, wenn die Anzahl der Stufen festgelegt wurde. Die Geschosshöhe geteilt durch die Anzahl der Stufen ergibt die Steigungshöhe.
Auftrittsbreite = Schrittmaß - 2 x Steigungshöhe
Die Tiefe der Treppenstufen, also wie viel Platz der Fuß auf der Stufe hat, wird als Auftrittsbreite bezeichnet. Komfortabel sind etwa 30 Zentimeter. Für die Berechnung wird das Schrittmaß benötigt. Bei Erwachsenen liegt das Schrittmaß zwischen 59 und 65 Zentimeter - im Durchschnitt 63 Zentimeter.
Steigung = zu überwindende Höhe / Lauflänge
Die Steigung der Treppe ergibt sich aus der zu überwindenden Höhe (Geschosshöhe) geteilt durch die Lauflänge. Ist das Ergebnis größer als 1, ist die Treppe zu steil und ein anderes Modell, z.B. eine Wendeltreppe / Spindeltreppe sollte eingebaut werden.
Schrittmaß = 2x Steigungshöhe + Auftritt
Wie bereits erwähnt liegt das durchschnittliche Schrittmaß eines Erwachsenen bei 63 Zentimetern. Die Tiefe einer Treppenstufe plus der doppelten Stufenhöhe sollte also in etwa eine Summe von 63 Zentimetern ergeben.
Steigungshöhe + Auftrittsbreite = 46 cm
Die Sicherheitsregel dient der Überprüfung, ob die Auftrittsbreite (die Tiefe der Stufe) eventuell zu klein ist und die Gefahr eines Sturzes erhöht. Die Summe von Auftritt und Steigung soll 46 Zentimeter ergeben.
Auftrittsbreite - Steigungshöhe = 12 cm
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt, achtet bei Treppen vor allem auf die Bequemlichkeit beim Auf- und Abstieg. Die Differenz von Auftritt und Steigung sollte zu diesem Zweck 12 ergeben. Die Regel eignet sich für Treppen mit einer Neigung von rund 30 Grad.
Als besonders bequem gelten Stufen mit 27 cm Auftritt und 18 cm Steigung.
Informieren Sie sich ausführlich zu den Regelungen durch DIN 18065 und die Bauordnungen.