Planung TGA | Beratung TGA

Handlauf einer Treppe

Wir informieren Sie.

Wir informieren Sie.

Handläufe bei Treppen müssen per Gesetz fest sein, damit ein Nachgeben im Falle eines Sturzes ausgeschlossen ist. Der Handlauf befindet sich in Griffhöhe, ist abgerundet und hat einen Durchmesser von etwa vier Zentimetern. Typische Materialien sind Metall, Holz und Kunststoff. Der Handlauf wird entweder auf dem oberen Teil des Treppengeländers oder einer Brüstung angebracht, kann aber auch direkt an der Wand befestigt werden.  

Bei Handläufen, die an einer Wand angebracht werden, muss der Mindestabstand zu dieser fünf Zentimeter betragen. Handläufe sollen nach Möglichkeit an der echten Seite angebracht werden, wenn man eine Treppe abwärts geht. Obwohl dadurch die eine Vielzahl an Handläufen an der Wandseite ist, muss zusätzlich auf der anderen Seite ein Geländer abgebracht werden - ebenfalls mit einem Handlauf.

Mindest- und MaximalHöhe

Handläufe müssen in einer Höhe von mindestens 80 Zentimetern senkrecht über dem Rand der Treppenstufen installiert werden. Die maximale Höhe beträgt 115 Zentimeter.

Durchmesser und Form

Wie bereits erwähnt sollte der Durchmesser eines Handlaufs im Bereich zwischen 3 und 4,5 Zentimetern liegen. Die Form ist meistens abgerundet, da in öffentlich zugänglichen Räumen bzw. Treppen nur ovale und runde Durchmesser erlaubt sind. Auch über Treppenaugen und Podeste hinweg werden die Handläufe fortgeführt - ohne Unterbrechungen.

Gesetzliche Vorgaben

Auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen ist ein Handlauf vorgeschrieben. Sollten die Treppenstufen deutlich breiter als 1,0 Meter sein, muss die Erfordernis eines zweiten Handlaufs beurteilt werden. Bei besonders breiten Treppen (mindestens vier Meter Breite), wie Sie beispielsweise an einem Rathaus vorkommen können, ist ein Zwischenhandlauf Pflicht, der in der Mitte angeordnet wird.

Zusammengefasst:

  • ab 3 Stufen Pflicht
  • Wandabstand mindestens 5 Zentimeter
  • Höhe 80 - 115 Zentimeter
  • Durchmesser 3 - 4,5 Zentimeter
  • Durchmesser rund oder oval bei öffentlich zugänglichen Treppen
  • Ab 1,5 Meter Stufenbreite sind zwei Handläufe Pflicht

Regelungen durch DIN 18065 & Bauordnungen

Informieren Sie sich ausführlich zu den Regelungen durch DIN 18065 und die Bauordnungen.

Wissenswert

Treppen Brüstungen Geländer

Vortrag: Treppen, Brüstungen, Geländer

Treppen, Brüstungen, Geländer - konkrete Lösungen, DIN 18065

Jetzt informieren!

Wie können wir Ihnen helfen?

WORLDWIDE

Germany

German