Großbritannien bleibt auch nach dem Austritt aus der EU ein attraktiver Markt mit hohem Umsatzpotenzial: Das Vereinigte Königreich ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der EU und für die deutsche Wirtschaft der drittgrößte ausländische Absatzmarkt überhaupt. Hersteller von Industrieprodukten sind daher bestens beraten, ihre Waren auch künftig in England, Schottland und Wales zu platzieren. Voraussetzung für den Marktzugang ist künftig die Prüfung und Zertifizierung nach UKCA, dem neuen Standard, der in Großbritannien die EU-weit gültige CE-Deklaration ablöst und durch eine eigene ersetzt. Ob Elektrogeräte, Spielwaren, Textilien oder Möbel – nur mit dem UKCA-Siegel erhalten Ihre Produkte Zugang zur Insel. Unterstützt werden Sie dabei gern von unseren Zulassungsexperten: Sie sind bestens mit den dortigen Anforderungen vertraut und ebnen Ihnen mit viel Know-how und Engagement den Weg nach Großbritannien.
UKCA steht für UK Conformity Assessed und bezeichnet den Standard, den Sie als Hersteller künftig erfüllen müssen, wenn Sie Ihre Produkte in Großbritannien vertreiben möchten. Das UKCA-Siegel wurde im Zuge des Brexits eingeführt, es ersetzt das CE-Siegel und dient als Nachweis, dass Ihr Produkt alle in Großbritannien geforderten Regularien erfüllt. UKCA ist ab dem 1. Januar 2023 für Industrieprodukte verpflichtend. Wenn Sie Ihre Produkte künftig EU-weit und in Großbritannien vertreiben möchten, benötigen Sie zwei Prüfsiegel: UKCA und CE.
Die Zertifizierung nach UKCA ist Ihre Eintrittskarte nach Great Britain. Wer sie nicht hat, darf seine Industrieprodukte weder in England noch in Schottland oder Wales anbieten. Der Marktzugang bleibt verwehrt. Das macht die Prüfung von Maschinen und anderen Industrieprodukten nach UKCA für alle Hersteller bedeutsam, die eben diesen Markt anstreben. Das Prüfsiegel beweist, dass Ihre Produkte alle geforderten Anforderungen erfüllen und die dortigen Sicherheitsstandards einhalten.
TÜV SÜD ist der kompetente Partner für Industrieproduktehersteller – weltweit, für die EU und auch für Großbritannien. Wir haben uns frühzeitig in die neue UKCA eingearbeitet und sind bestens mit den geltenden Anforderungen vertraut. Unsere Tochtergesellschaft TÜV SÜD Limited (UK) hat darüber hinaus seit diesem Jahr die Anerkennung als UKCA-Konformitätsbewertungsstelle. Das bedeutet für Sie: Unser engagiertes Expertenteam kann Sie sofort tatkräftig unterstützen – sowohl bei der CE-Kennzeichnung als auch bei der UKCA-Deklaration. So steht der Eroberung der Insel durch Ihre Produkte nichts mehr im Weg.
Nach erfolgreicher UKCA-Zertifizierung dürfen Sie das UKCA-Kennzeichen direkt auf Ihrem Produkt oder Ihrer Produktverpackung anbringen, in manchen Fällen auch auf Handbüchern oder anderen Begleitdokumenten. In der Regel gilt für die UKCA-Kennzeichnung eine Mindesthöhe von 5 mm. Sie muss gut lesbar sein und darf zwar vergrößert oder verkleinert werden, nicht aber proportional verändert.
Übrigens: Wer seine Produkte für Großbritannien und die EU überprüfen lässt, darf unser freiwilliges TÜV SÜD Prüfzeichen beantragen, dass die Normkonformität beider Märkte bestätigt.