Funkgeräte umfassen ein wachsendes Angebot an Produkten von Broadcast-Funksendern und Fernsehempfängern über Fernbedienungen für Garagentore und Hausüberwachungssysteme. Diese Produkte sind von ihrer Funktion her auf die Ausstrahlung und den Empfang von Funkwellen ausgelegt. Sie unterliegen daher diversen technischen Anforderungen, die den sicheren und effizienten Betrieb dieser Geräte und Anlagen sicherstellen sollen. Für Hersteller, Importeure und Händler von Funkgeräten und -anlagen kann die Einhaltung dieser regulatorischen Anforderungen eine beträchtliche Herausforderung sein.
Die Funkgeräte-Richtlinie der Europäischen Union (RED-Richtlinie) wurde 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die bestimmungsgemäß Funkwellen, d.h. elektromagnetische Wellen mit Frequenzen unter 3000 GHz, ausstrahlen und empfangen. Die Funkgeräte-Richtlinie ersetzt die 1999 veröffentlichte Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (R&TTE-Richtlinie).
Die RED-Richtlinie ähnelt in ihren allgemeinen Grundsätzen der R&TTE-Richtlinie. Gefordert sind die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit sowie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und effizienten Nutzung von Funkfrequenzen. Die Funkgeräte-Richtline vertraut ebenso wie andere EU-Richtlinien hinsichtlich der spezifischen technischen Anforderungen auf harmonisierte Normen. Bei Einhaltung der darin festgelegten Anforderungen gilt die Konformitätsvermutung, d.h. die Mitgliedstaaten der EU gehen davon aus, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
Die Vorschriften der RED-Richtlinie treten im Juni 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Funkanlagen und -geräte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, diese Anforderungen erfüllen. Hersteller von Funkgeräten und -anlagen, die den Vorgaben der R&TTE-Richtlinie entsprechen, können ihre Produkte noch bis Juni 2017 unverändert verkaufen. Danach gelten auch für sie die Vorgaben der neuen Richtlinie.
Alle nach Europa importierten bzw. in der EU auf den Markt gebrachten Funkgeräte müssen die in den EU-Richtlinien festgelegten Anforderungen erfüllen. Bei Produkten mit CE-Kennzeichnung gilt die Konformitätsvermutung, d.h. man geht davon aus, dass diese Geräte die Anforderungen der Funkgeräte-Richtlinie und aller anderen maßgeblichen Richtlinien erfüllen. Somit können diese Produkte rechtmäßig in den Mitgliedstaaten der EU vertrieben werden.
TÜV SÜD ist in der EU als Benannte Stelle anerkannt und kann somit Produkte hinsichtlich ihrer Konformität mit der RED-Richtlinie bewerten und die Freigabe für die Verwendung der CE-Kennzeichnung erteilen. Mit einer Reihe von Dienstleistungen unterstützen wir Hersteller und ihre Vertreter beim Eintritt in den europäischen Markt:
Wir unterstützen Sie bei der CE-Kennzeichnung für die Funkgeräte-Richtlinie mit folgenden Dienstleistungen:
RED verpflichtet zur Risikobewertung, damit in puncto Sicherheit nichts dazwischen funkt.
Jetzt downloaden!
Erfahren Sie mehr, was Sie durch den Wechsel von der V2.1.1 auf die V2.2.2 beachten müssen.
Hier informieren