Mit einer Zertifizierung nach dem Standard des TÜV-Verband e.V. zeigen Unternehmen, dass sie dem Gesundheitsschutz der Kundschaft und der Angestellten höchste Priorität einräumen.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind ein zentraler Baustein zum Eindämmen der COVID-19-Pandemie und um wachsende Infektionsketten zu verhindern. Betriebe aus Tourismus und Gastgewerbe waren von den nötigen Einschränkungen so stark betroffen wie kaum eine andere Branche. Für sie gilt in besonderem Maße, dass sie alles tun müssen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden zu schützen. Der TÜV-Verband e.V. hat unter Beteiligung von TÜV SÜD einen Standard erarbeitet, nach dem Hotels, Pensionen, Gastronomie & Co. ihre Hygiene- und Schutzmaßnahmen überprüfen und zertifizieren lassen können.
Eine Zertifizierung nach dem TÜV-Verband-Standard für Tourismus und Gastgewerbe ist ein Kontroll- und Steuerungsinstrument, das Hotels, Übernachtungsbetriebe, Gaststätten und Restaurants dabei unterstützt, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in der COVID-19-Pandemie umzusetzen. Die TÜV-Verband-Arbeitsgruppe „Prüfkriterien EU-Leitlinien Tourismus und Gastgewerbe“ hat zu diesem Zweck eine Checkliste verfasst, nach der unsere erfahrenen Auditorinnen und Auditoren vor Ort prüfen. Sie basiert unter anderem auf Regelungen und Empfehlungen aus:
Die offizielle Prüfgrundlage „TÜV-Verband-Merkblatt Zertifizierung 0001 Teil 1; Grundsätze des TÜV-Verband e.V. für die Überprüfung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gastgewerbe – Teil 1: Allgemeiner Grundsatz“, Ausgabe 2020-08-20 ist im Webshop des TÜV-Verbands erhältlich. Betriebe, die alle Anforderungen dieser Grundlage erfüllen, bekommen nach einem erfolgreichen Audit das Prüfzeichen „Hygiene- und Infektionsschutzmanagement im Tourismus und Gastgewerbe“ und können es für die interne und externe Kommunikation sowie zur Werbung einsetzen.
Der Standard definiert betriebliche Aktivitäten und Maßnahmen, die auf den Hygiene- und Infektionsschutz einzahlen – speziell für Hotels, Betriebe mit Übernachtungsmöglichkeiten, Gaststätten und Restaurants. Die Checkliste enthält ca. 80 Kriterien aus den fünf Themenfeldern grundlegende, besondere technische, organisatorische, personenbezogene und branchenspezifische Maßnahmen. Überprüft wird beispielsweise: Ist festgelegt, wer für das Umsetzen von Infektionsschutzregeln verantwortlich ist? Funktionieren interne Prozesse, die sicherstellen, dass die aktuell geltenden Bestimmungen immer befolgt werden? Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Mindestabstand an ihrem Arbeitsplatz einhalten? Werden Personenansammlungen effektiv vermieden? Haben Angestellte Zugang zu Mund-Nase-Bedeckungen und persönlicher Schutzausrüstung? Steht in den Toiletten ausreichend Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung?
Wenn Sie sich für eine freiwillige Zertifizierung nach dem Standard „Hygiene und Infektionsschutzmanagement im Tourismus und Gastgewerbe“ entschieden haben, stimmen wir den konkreten Ablauf mit Ihnen ab. Während des Audits vor Ort prüfen unsere Expertinnen und Experten, ob und inwiefern die entsprechenden Anforderungen und Kriterien im betrieblichen Alltag systematisch umgesetzt sind. Dafür finden Interviews mit Führungskräften sowie Mitarbeitenden aus verschiedenen Arbeitsbereichen, Teams und Abteilungen statt. Zudem kontrolliert das TÜV SÜD-Auditteam Dokumente sowie Aufzeichnungen – beispielsweise Reinigungspläne oder Wartungsnachweise von Belüftungsanlagen. Erfüllt Ihr Betrieb dabei alle Anforderungen zu 100 Prozent, bekommen Sie für diesen Standort ein Zertifikat sowie ein Prüfzeichen. Zudem erhalten Sie eine Maßnahmenliste, die aufzeigt, an welchen Stellen Sie ihr betriebliches Hygiene- und Infektionsschutzmanagement gegebenenfalls noch verbessern können. Alle erfolgreich zertifizierten Unternehmen werden in unserer frei einsehbaren Online-Datenbank veröffentlicht. Um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten, ist im Halbjahresrhythmus ein Audit nötig. Dieses findet im Wechsel angekündigt und unangekündigt statt. Anlassbezogen sind auch weitere unangekündigte Prüfungen möglich.