Das Prozessaudit nach VDA 6.3 wurde vom Verband der Automobilindustrie (VDA) für Automobilhersteller und ihre Zulieferer eingeführt. In diesem dritten Teil des „Qualitätsstandards der deutschen Automobilindustrie (VDA 6)“ wird festgelegt, wie ein Prozessaudit für den Entstehungsprozess von Produkten und Dienstleistungen, die Serienproduktion sowie die Dienstleistungserbringung durchgeführt werden soll.
Sie können ein Audit nach VDA 6.3 aber auch umsetzen, wenn Ihr Unternehmen einer anderen Branche angehört.
Die Auditierung nach VDA 6.3 muss ein Prozess-Auditor mit entsprechender Berufserfahrung und Qualifizierung im Qualitätsmanagement (IATF 16949, ISO 9000 ff) übernehmen. Insofern Ihr Unternehmen intern über keine entsprechenden Prozess-Auditoren verfügt, stellen wir Ihnen gerne unsere erfahrenen TÜV SÜD Auditoren zur Seite. Holen Sie sich externe Hilfe zur Schonung Ihrer Personalressourcen oder zum Ausgleich von Personalengpässen! Als externe Auditoren können wir das Prozessaudit stellvertretend für Sie durchführen oder gemeinsam mit Ihren unternehmenseigenen Prozess-Auditoren ein leistungsstarkes Auditorenteam bilden.
Fast alle Automobilhersteller setzen mittlerweile voraus, dass ihre Zulieferer Prozesse regelmäßig nach VDA 6.3 auditieren. Um alle Ausschreibungskriterien ihrer Bezugsunternehmen zu erfüllen, sollten sich Lieferanten daher um die Einführung von Prozessaudits in ihrem Betrieb kümmern.
Prozessaudits werden aber auch eigenverantwortlich von Unternehmen etabliert um Qualitätsniveaus innerhalb bestimmter Prozessabläufe zu überprüfen. Sie können Schwachstellen in den Unternehmensabläufen aufdecken und Optimierungspotenziale offen legen. So erfüllen Sie nicht nur alle Kundenanforderungen, sondern können zusätzlich Kosten einsparen und Ihre Produktqualität erhöhen.
Auf Basis Ihres Auditprogramms wird der zeitliche Rahmen festgelegt, in welchem die Audits durchzuführen sind. Auf Ihren Wunsch hin können für die Auditdurchführung gern inhaltlich Schwerpunkte gesetzt werden. Den Umfang – sprich die Auditzeit vor Ort – bestimmen Sie entsprechend Ihres Auditprogramms. Auf Basis Ihrer Anforderungen an die einzusetzenden Auditoren, halten wir gemeinsam fest, welche Auditoren aus unserem Pool für Ihr Auditprojekt in Frage kommen.
Um einen umfassenden Auditauftrag mit allen notwendigen Informationen für die Auditdurchführung erstellen zu können, klären wir mit Ihnen im Detail die Ausgangssituation. Im Auditauftrag werden unter anderem Angaben zu Auditauslöser, Auditziel, Auditvariante und Auditort aufgelistet. Welche Anforderungen stellen Sie konkret an das Audit?
Sobald alle Prozessunterlagen und der fertige Auditauftrag vorliegen, können die Vorbereitungen für das Prozessaudit getroffen werden. Zuerst gründen wir ein Team aus qualifizierten Auditoren und Prozessexperten. Anschließend tragen wir alle notwendigen Informationen wie Prozessablaufpläne, Prozessbeschreibungen, Normen und Qualitätsregelkarten zusammen. Ausgehend von den Vorbereitungsmaßnahmen wird nun der Auditplan finalisiert.
Der Auditleiter bespricht das genaue Vorgehen und die Auditziele im Rahmen eines Eröffnungsgesprächs im Detail mit Ihnen. Gegebenenfalls können einige Punkte wie die Terminplanung angepasst werden. Schließlich erfolgt die eigentliche Auditierung nach zuvor festgelegtem Plan.
Die Qualitätsfähigkeit des zu auditierenden Prozesses wird mithilfe eines quantitativen Bewertungsschemas beurteilt. Hierbei wird jeweils überprüft, ob eine Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt wird. An dieser Stelle wird auch ermittelt, ob eventuell Nachaudits erfolgen müssen.
Alle Ergebnisse werden nun zusammengetragen und Ihnen in einem Abschlussgespräch präsentiert. Bei Bedarf erläutern wir Ihnen einzelne Punkte dahingehend näher, warum eine Abweichung zur Prüfgrundlage festgestellt wurde. Der Auditbericht fasst daraufhin alle Rahmenbedingungen und Resultate des Audits zusammen. Die Bewertungsergebnisse des Audits geben Aufschluss über eventuellen Handlungsbedarf.
Der von Ihnen freigegebene Auditbericht dient nun als Grundlage für die Planung von Folgemaßnahmen zur Prozessoptimierung. Damit die identifizierten Schwachstellen im Prozess erfolgreich beseitigt werden können, sollten Sie nun einen Maßnahmenplan mit klarem Zeitrahmen erstellen. Wir prüfen diesen im Anschluss auf Plausibilität: Ist der Plan geeignet um alle Defizite zu beseitigen? Gibt es Unstimmigkeiten? Sind die Maßnahmen nachhaltig? Nach erfolgter Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen wird das Prozessaudit abgeschlossen.
Wenn Sie ein Prozessaudit nach VDA 6.3 in Ihrem Unternehmen durchführen wollen, ist es ratsam alle sieben Prozesselemente umzusetzen, um keine Einflussfaktoren zu übergehen:
Dennoch ist es in einigen Fällen denkbar auch einzelne Elemente losgelöst umzusetzen. Unternehmen, die beispielsweise jährlich ein vollständiges Prozessaudit durchführen, müssen im Zuge von geringfügigen Prozessänderungen nicht jedes Mal eine vollständige Prozessauditierung vornehmen. Hier könnte Prozesselement 6 „Prozessanalyse / Produktion“ genügen, um die Leistungsfähigkeit des Prozesses zu überprüfen. Für ein Prozessaudit bei einem Lieferanten können je nach Ausgangslage bereits die Prozesselemente 5 bis 7 ausreichen.
Interessiert? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf und lassen Sie sich zu einem Prozessaudit beraten!
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