In vielen deutschen Bundesländern regeln eigene Prüfverordnungen verbindlich die Prüfpflicht sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen (z. B. Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen). Bauherren und Betreiber von Sonderbauten sind dazu verpflichtet im Rahmen der sog. Wirk-Prinzip-Prüfung das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen durch Prüfsachverständige prüfen zu lassen:
Die Wirk-Prinzip-Prüfung konzentriert sich dabei auf die baurechtlichen Mindestanforderungen. Das Zusammenwirken weiterer betrieblicher Anlagen ist kein Bestandteil ihrer Betrachtung.
Ihre Anforderungen an das Zusammenwirken Ihrer technischen Anlagen gehen über die in der Wirk-Prinzip-Prüfung betrachteten, gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus? In so einem Fall empfiehlt sich die Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Sie enthält eine Wirk-Prinzip-Prüfung und liefert Ihnen zudem eine gesamtheitliche Aussage zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen in Ihren Gebäuden.
Mit der zunehmenden Komplexität der Vernetzung und Interaktion von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden steigen auch die Anforderungen an die Prüfung des Zusammenwirkens.
In den meisten Fällen gehen die Anforderungen an das Zusammenwirken verschiedener Anlagen weit über die gesetzlichen, in der Wirk-Prinzip-Prüfung betrachteten Mindestanforderungen hinaus. Gründe können betriebliche, im Einzelfall auch versicherungstechnische Anforderungen sein. Durch die Wirk-Prinzip-Prüfung oft nicht abgedeckt sind z. B.:
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Bauherren und Betreiber die Brandfallsteuermatrix prüfen zu lassen. Bestandteil dieser Prüfung ist auch eine Wirk-Prinzip-Prüfung. So erhalten sie eine gesamtheitliche Aussage zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen in ihren Gebäuden.
Sie sind Bauherr oder Betreiber und möchten eine Wirk-Prinzip-Prüfung oder eine Prüfung der gesamten Brandfallsteuermatrix Ihres Gebäudes durchführen lassen? Unsere Experten verfügen über gewerkeübergreifende Fachkenntnisse sowie einschlägige Erfahrung und können das komplexe Zusammenspiel sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen prüfen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.