Wirk-Prinzip Prüfung | WPP

Wirk-Prinzip-Prüfung für Gebäude

Zuverlässiges Zusammenwirken sicherheitstechnischeR Anlagen und Einrichtungen gemäß Baurecht

Wirk-Prinzip PrüfungIn vielen deutschen Bundesländern regeln eigene Prüfverordnungen verbindlich die Prüfpflicht sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen (z. B. Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen). Bauherren und Betreiber von Sonderbauten sind dazu verpflichtet im Rahmen der sog. Wirk-Prinzip-Prüfung das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen durch Prüfsachverständige prüfen zu lassen:

  • vor erstmaliger Inbetriebnahme 
  • nach wesentlichen Änderungen 
  • sowie je nach Anlage wiederkehrend (z. B. alle 3 Jahre)

Die Wirk-Prinzip-Prüfung konzentriert sich dabei auf die baurechtlichen Mindestanforderungen. Das Zusammenwirken weiterer betrieblicher Anlagen ist kein Bestandteil ihrer Betrachtung. 

Ihre Anforderungen an das Zusammenwirken Ihrer technischen Anlagen gehen über die in der Wirk-Prinzip-Prüfung betrachteten, gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus? In so einem Fall empfiehlt sich die Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Sie enthält eine Wirk-Prinzip-Prüfung und liefert Ihnen zudem eine gesamtheitliche Aussage zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen in Ihren Gebäuden.

  • Prüfung der Brandfallsteuermatrix liefert gesamtheitliche Aussagen

    Mit der zunehmenden Komplexität der Vernetzung und Interaktion von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden steigen auch die Anforderungen an die Prüfung des Zusammenwirkens.

    In den meisten Fällen gehen die Anforderungen an das Zusammenwirken verschiedener Anlagen weit über die gesetzlichen, in der Wirk-Prinzip-Prüfung betrachteten Mindestanforderungen hinaus. Gründe können betriebliche, im Einzelfall auch versicherungstechnische Anforderungen sein. Durch die Wirk-Prinzip-Prüfung oft nicht abgedeckt sind z. B.:

    • Brandfallsteuerungen von Aufzügen
    • Abschaltungen/ Ansteuerungen von produktionstechnischen Anlagen in Industrie-/ Gewerbebauten 
    • Security-Anlagen (z. B. Zutrittskontrollen)
    • Betreiberspezifische Anlagen (z. B. Laboreinrichtungen, Förderanlagen, Fahrtreppen, etc.)

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Bauherren und Betreiber die Brandfallsteuermatrix prüfen zu lassen. Bestandteil dieser Prüfung ist auch eine Wirk-Prinzip-Prüfung. So erhalten sie eine gesamtheitliche Aussage zur Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen in ihren Gebäuden.

Sie sind Bauherr oder Betreiber und möchten eine Wirk-Prinzip-Prüfung oder eine Prüfung der gesamten Brandfallsteuermatrix Ihres Gebäudes durchführen lassen? Unsere Experten verfügen über gewerkeübergreifende Fachkenntnisse sowie einschlägige Erfahrung und können das komplexe Zusammenspiel sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen prüfen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Angebot anfragen

Wirk-Prinzip-Prüfung für Gebäude - unsere Leistungen:

  • Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen gemäß Baurecht
  • Prüfung der gesamten Brandfallsteuermatrix
  • Ermittlung von Schwachstellen im technischen System
  • Erstellung rechtskonformer Prüfdokumentationen

Wirk-Prinzip-Prüfung für Gebäude - davon profitieren Sie:

  • Sie erhalten einen Überblick über die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems Ihrer sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen.
  • Sie decken Schwachstellen auf und verbessern die Sicherheit in Ihrem Betrieb.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko.
  • Sie erhalten einen umfassenden Prüfbericht für Ihre Dokumentation, der die Besonderheiten des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen berücksichtigt.

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