Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) schützen Menschen, Gebäude und Anlagen im Falle eines Brandes, indem sie diesen bekämpfen. Deshalb müssen sie zuverlässig funktionieren. Um die ständige Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen, besteht eine regelmäßige Prüfpflicht. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Sprinkler- oder anderen Feuerlöschanlagen gerne weiter.
Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise fordern das Baurecht oder spezifische Regelwerke von Sachversicherern regelmäßige Prüfungen von Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen. Welche Prüfpflicht tatsächlich Anwendung findet, hängt von der jeweiligen Technik der Feuerlöschanlage und den damit verbundenen Anforderungen ab.
Die jeweiligen Prüfverordnungen der Länder fordern für Sonderbauten (bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung) die regelmäßige Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Dazu zählen auch automatische und nicht-automatische Feuerlöschanlagen. Diese sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher technischer Änderung, nach Änderung der baulichen Anlage sowie wiederkehrend innerhalb von einem Abstand von maximalen 3 Jahren zu prüfen.
Die Prüfung erfolgt nach dem jeweiligen Landesbaurecht, abhängig von der Art der Anlage und wird von einem baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen oder einer sachkundigen Person durchgeführt. Beurteilt wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen sowie die Wirksamkeit und Betriebssicherheit.
Bei einer Fehlfunktion, fehlerhafter Auslegung oder sonstigen Mängeln können Gaslösch- und Brandvermeidungsanlagen ein Risiko für Personen darstellen, welche sich in ihrem Wirkbereich befinden. Denn die Anlagen arbeiten mit Löschmitteln, welche sauerstoffverdrängend wirken. Dadurch kann für Personen Erstickungsgefahr entstehen.
Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Betreiber regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion und den sicheren Zustand ihrer Gaslöschanlagen durch sachkundige oder sachverständige Personen prüfen lassen. Die Prüfung ist in der DGUV Information 205-026 geregelt und ist vor Inbetriebnahme (Abnahmeprüfungen) sowie in regelmäßigen Zeitabständen (wiederkehrende Prüfungen) durchzuführen. Der Prüfzyklus hängt von der Gefährdungsklasse der Anlage ab und beträgt z. B. 12 bis 24 Monate.
Feuerlösch- und Brandvermeidungsanlagen stellen für viele Sachversicherer ein wichtiges Mittel zum Sachwertschutz dar. Besondere Anlagenanforderungen in den Versicherungsbedingungen sollen das Risiko für Brandschäden möglichst geringhalten. Der Fokus liegt hier auf der technischen Konzeption, der Wartung, der Instandhaltung sowie der Prüfung der Anlage.
Die Errichtung von Sprinkleranlagen erfolgt häufig nach der CEA 4001. Die Richtlinie sieht Prüfungen im Abstand von 12 Monaten vor, welche der Betreiber veranlassen muss. Bei anderen Regelwerken (z. B. FM-Global, NFPA 13 o. ä.) gelten andere Prüfungs- und Instandhaltungszyklen.
Die Verfügbarkeit von Feuerlöschanlagen muss über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gewährleistet sein. Beschädigte Rohrleitungen gefährden nicht nur die Funktion der Anlagen, es drohen auch hohe Schäden durch austretendes Löschwasser.
Um die nachhaltige Betriebsbereitschaft des Rohrleitungsnetzes von Wasserlöschanlagen sicherzustellen, fordert die VdS 2091 regelmäßige Prüfungen der Restwandstärke sowie auf funktionsbeeinträchtigende Inkrustierungen. Der Prüfzyklus hängt von der Anlagenart ab:
Besonders im Bereich von Tanklagern, Füllstellen oder Gasfüllanlagen spielen Feuerlöschanlagen eine wichtige Rolle zur Reduzierung der Brand- und Explosionsgefahr. Für diese Anlagen gelten die Prüfpflichten der BetrSichV – z. B. nach §18.
Entsprechende Prüfungen an Feuerlöschanlagen (z. B. Berieselungsanlagen, Schaumlöschanlagen) müssen durch Sachverständige mit Detail-Prüfungskompetenz B8 entsprechend ZLS-Richtlinie durchgeführt werden.
Ziel bei der Errichtung einer neue Feuerlöschanlage (z. B. Sprinkleranlage) ist es, möglichst hohe Qualität zu vertretbaren Kosten zu erhalten. Das stellt gerade bei Aus- und Umbauten von Gebäuden eine große Herausforderung dar, da es hier oft viele Unbekannte gibt. Wie gut das Ziel letztlich gelingt, hängt von der Planungs- und Umsetzungsqualität ab.
Verringern Sie Mängel schon bei der Errichtung Ihrer Feuerlöschanlage oder Sprinkleranlage und sparen Sie sich teure Nachbesserungen. Unsere Experten können Sie bei der Planung und Errichtung Ihrer Sprinkler- und anderen Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen sachgerecht unterstützen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Sprinkler- und andere Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen sind eng mit anderen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Gebäude verbunden. So müssen Feuerlöschanlagen je nach baurechtlicher Anforderung über eine Sicherheitsstromversorgung verfügen und sind in der Regel mit Brandmelde- und Alarmierungsanlagen verbunden. Außerdem gibt es meist anlagenübergreifende Verknüpfungen, z. B. im Rahmen der Brandfallsteuermatrix.
Aus diesem Grund existieren im Umfeld von Sprinkler- und andere Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen neben den bereits genannten weitere Prüfpflichten. Um die Prüfung Ihrer Feuerlöschanlage möglichst effizient zu gestalten und Synergien zu nutzen, entwickeln unsere Experten individuelle Prüfpläne und Prüfkonzepte für Ihre Anlagen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen.
Hinweis: Die Prüfzeichen werden direkt durch die Sachverständigen von TÜV SÜD an der Anlage angebracht.