Sprinkleranlage sprüht Wasser, um Flammen zu bekämpfen.

Prüfung von Sprinkler- und anderen Brandbekämpfungsanlagen

Nur wirksame Feuerlöschanlagen reduzieren das Ausmaß von Bränden!

Feuerlöschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) schützen Menschen, Gebäude und Anlagen im Falle eines Brandes, indem sie diesen bekämpfen. Deshalb müssen sie zuverlässig funktionieren. Um die ständige Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen, besteht eine regelmäßige Prüfpflicht. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Prüfung Ihrer Sprinkler- oder anderen Feuerlöschanlagen gerne weiter.

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  • Welche Arten von Feuerlöschanlagen gibt es?
    • Automatische Feuerlöschanlagen dämmen Brände bereits in der Entstehungsphase ein, um eine großflächige und schnelle Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Als automatische Feuerlöschanlage zählen z. B. Sprinkleranlagen, Wassernebellöschanlagen, Sprühwasserlöschanlagen oder auch Gaslöschanlagen. 
    • Aktive Brandvermeidungsanlagen wirken ähnlich wie Stickstofffeuerlöschanlagen und führen geschützten Räumlichkeiten in erster Linie Stickstoff zu. Dies beugt bereits der Entstehung eines Brandes vor. 
    • Nicht automatische Feuerlöschanlagen unterstützen Feuerwehreinsatzkräfte bei Löscharbeiten, indem sie Löschwasser auch über große vertikale Distanzen zum benötigen Einsatzort transportieren. Beispiele sind Wandhydranten oder trockene Steigleitungen (mit / ohne Druckerhöhungsanlagen).

Prüfpflichten für Sprinkler- und andere Brandbekämpfungsanlagen

Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise fordern das Baurecht oder spezifische Regelwerke von Sachversicherern regelmäßige Prüfungen von Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen. Welche Prüfpflicht tatsächlich Anwendung findet, hängt von der jeweiligen Technik der Feuerlöschanlage und den damit verbundenen Anforderungen ab.

  • Wiederkehrende Prüfung nach Baurecht

    Die jeweiligen Prüfverordnungen der Länder fordern für Sonderbauten (bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung) die regelmäßige Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Dazu zählen auch automatische und nicht-automatische Feuerlöschanlagen. Diese sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher technischer Änderung, nach Änderung der baulichen Anlage sowie wiederkehrend innerhalb von einem Abstand von maximalen 3 Jahren zu prüfen.

    Die Prüfung erfolgt nach dem jeweiligen Landesbaurecht, abhängig von der Art der Anlage und wird von einem baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen oder einer sachkundigen Person durchgeführt. Beurteilt wird die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen sowie die Wirksamkeit und Betriebssicherheit.

  • Regelmäßige Prüfung nach DGUV Information 205-026

    Bei einer Fehlfunktion, fehlerhafter Auslegung oder sonstigen Mängeln können Gaslösch- und Brandvermeidungsanlagen ein Risiko für Personen darstellen, welche sich in ihrem Wirkbereich befinden. Denn die Anlagen arbeiten mit Löschmitteln, welche sauerstoffverdrängend wirken. Dadurch kann für Personen Erstickungsgefahr entstehen. 

    Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Betreiber regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion und den sicheren Zustand ihrer Gaslöschanlagen durch sachkundige oder sachverständige Personen prüfen lassen. Die Prüfung ist in der DGUV Information 205-026 geregelt und ist vor Inbetriebnahme (Abnahmeprüfungen) sowie in regelmäßigen Zeitabständen (wiederkehrende Prüfungen) durchzuführen. Der Prüfzyklus hängt von der Gefährdungsklasse der Anlage ab und beträgt z. B. 12 bis 24 Monate. 

  • Prüfungen basierend auf Vorgaben des Sachversicherers – z. B. nach CEA 4001

    Feuerlösch- und Brandvermeidungsanlagen stellen für viele Sachversicherer ein wichtiges Mittel zum Sachwertschutz dar. Besondere Anlagenanforderungen in den Versicherungsbedingungen sollen das Risiko für Brandschäden möglichst geringhalten. Der Fokus liegt hier auf der technischen Konzeption, der Wartung, der Instandhaltung sowie der Prüfung der Anlage.

    Die Errichtung von Sprinkleranlagen erfolgt häufig nach der CEA 4001. Die Richtlinie sieht Prüfungen im Abstand von 12 Monaten vor, welche der Betreiber veranlassen muss. Bei anderen Regelwerken (z. B. FM-Global, NFPA 13 o. ä.) gelten andere Prüfungs- und Instandhaltungszyklen.

  • Sonderprüfung zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen (Altanlagenprüfung)

    Die Verfügbarkeit von Feuerlöschanlagen muss über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gewährleistet sein. Beschädigte Rohrleitungen gefährden nicht nur die Funktion der Anlagen, es drohen auch hohe Schäden durch austretendes Löschwasser.

    Um die nachhaltige Betriebsbereitschaft des Rohrleitungsnetzes von Wasserlöschanlagen sicherzustellen, fordert die VdS 2091 regelmäßige Prüfungen der Restwandstärke sowie auf funktionsbeeinträchtigende Inkrustierungen. Der Prüfzyklus hängt von der Anlagenart ab:

    • Trockenanlagen müssen alle 12,5 Jahre einer "Sonderprüfung" unterzogen werden. 
    • Für Nassanlagen ist die Prüfung alle 25 Jahre vorgeschrieben.
  • Prüfungen von Feuerlöschanlagen in Ex-Anlagen basierend auf der BetrSichV

    Besonders im Bereich von Tanklagern, Füllstellen oder Gasfüllanlagen spielen Feuerlöschanlagen eine wichtige Rolle zur Reduzierung der Brand- und Explosionsgefahr. Für diese Anlagen gelten die Prüfpflichten der BetrSichV – z. B. nach §18. 

    Entsprechende Prüfungen an Feuerlöschanlagen (z. B. Berieselungsanlagen, Schaumlöschanlagen) müssen durch Sachverständige mit Detail-Prüfungskompetenz B8 entsprechend ZLS-Richtlinie durchgeführt werden. 

Qualitätssicherung beginnt bei der Planung

Ziel bei der Errichtung einer neue Feuerlöschanlage (z. B. Sprinkleranlage) ist es, möglichst hohe Qualität zu vertretbaren Kosten zu erhalten. Das stellt gerade bei Aus- und Umbauten von Gebäuden eine große Herausforderung dar, da es hier oft viele Unbekannte gibt. Wie gut das Ziel letztlich gelingt, hängt von der Planungs- und Umsetzungsqualität ab.

Verringern Sie Mängel schon bei der Errichtung Ihrer Feuerlöschanlage oder Sprinkleranlage und sparen Sie sich teure Nachbesserungen. Unsere Experten können Sie bei der Planung und Errichtung Ihrer Sprinkler- und anderen Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen sachgerecht unterstützen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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Individuell Prüfpläne erhalten die langfristige Funktionsfähigkeit Ihrer Sprinkler- und Brandbekämpfungsanlagen

Sprinkler- und andere Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen sind eng mit anderen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Gebäude verbunden. So müssen Feuerlöschanlagen je nach baurechtlicher Anforderung über eine Sicherheitsstromversorgung verfügen und sind in der Regel mit Brandmelde- und Alarmierungsanlagen verbunden. Außerdem gibt es meist anlagenübergreifende Verknüpfungen, z. B. im Rahmen der Brandfallsteuermatrix.  

Aus diesem Grund existieren im Umfeld von Sprinkler- und andere Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen neben den bereits genannten weitere Prüfpflichten. Um die Prüfung Ihrer Feuerlöschanlage möglichst effizient zu gestalten und Synergien zu nutzen, entwickeln unsere Experten individuelle Prüfpläne und Prüfkonzepte für Ihre Anlagen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. 

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SO KÖNNEN WIR SIE BEI DER PRÜFUNG VON SPRINKLER- UND ANDEREN BRANBEKÄMPFUNGSANLAGEN UNTERSTÜTZEN:

  • Prüfung von Sprinkler- und anderen Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen entsprechend der einschlägigen Regelwerke, z. B. nach DIN 12845, CEA 4001, FM-Global, NFPA 13, etc. 
  • Planungs- und Baubegleitende Prüfungen zur Qualitätssicherung während der Bauphase
  • Prüfung durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige 
  • Sonderprüfungen des Rohrleitungsnetztes von Wasserlöschanlagen
  • Abschätzung der Restlebensdauer
  • Festlegung der weiteren Vorgehensweise im Falle größerer Schädigungen (z. B. Messung der Restwanddicke, Teilsanierung, Komplettsanierung)
  • Gestaltung individueller Prüfkonzepte / Prüfpläne für die Prüfung ihrer Feuerlöschanlagen 

WARUM TÜV SÜD BEI DER PRÜFUNG VON SPRINKLER- UND ANDEREN BRANDBEKÄMPFUNGSANLAGEN?

  • Sie genießen die Vorteile einer neutralen, externen Qualitätssicherung
  • Die Kombination verschiedener Prüfinhalte und übergreifendes Expertenwissen schaffen Synergieeffekte
  • Sie profitieren von modernen Prüfmethoden (z. B. Video-Endoskopie zur zuverlässigen Bestandsaufnahme)
  • Sie sichern die Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der bestimmungsgemäßen Funktion Ihrer Sprinkler- und anderen Brandbekämpfungs- und Brandvermeidungsanlagen
  • Sie erhalten Unterstützung von Experten mit hohem brandschutztechnischem Wissen und umfassendem Erfahrungsschatz
  • Sie erfüllen die behördlichen und versicherungstechnischen Vorgaben
  • Unsere Prüfzeichen

    Hinweis: Die Prüfzeichen werden direkt durch die Sachverständigen von TÜV SÜD an der Anlage angebracht. 

    TÜV SÜD PrüfzeichenTÜV SÜD PrüfzeichenTÜV SÜD Prüfzeichen zur Prüfung von Sicherheitstechnischen Anlagen nach Baurecht

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