Der Brandschutz in Deutschland befindet sich auf einem hohen Niveau. Dennoch belegen aktuelle Zahlen aus dem Baurechtsreport des TÜV-Verbands, dass es immer wieder Sicherheitsmängel gibt. Demnach weisen etwa jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem in Sonderbauten (z. B. Hotels, Hochhäuser, Kitas, Schulen, Kliniken) wesentliche Mängel auf. Auch nicht funktionsfähige Brandschutztüren, falsch ausgeführte Brandschottungen bei der Haustechnik oder eingeschränkt nutzbare Feuerwehrzufahrten sind an der Tagesordnung.
Defizite beim Brandschutz sind gefährlich und können im schlimmsten Fall Menschenleben kosten. Deshalb dürfen Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen die Wartung und Instandhaltung Ihrer brandschutztechnischen Anlagen nicht vernachlässigen, denn sie stehen in der Haftung. Um Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer zu unterstützen, bietet TÜV SÜD einen speziellen Brandschutzcheck an.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Immobilie den aktuellen Brandschutzanforderungen entspricht?
Mit unserem Brandschutzcheck erhalten Sie eine unabhängige Experten-Bewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes Ihrer Immobilie. In die Betrachtung fließen Wartungs- und Instandhaltungszustand ein.
Ablauf des Brandschutzchecks:
Der Brandschutzcheck hilft Ihnen dabei Ihrer Verantwortung nachzukommen und damit auch Ihre eigenen Haftungsrisiken zu minimieren.
Es gibt verschiedene Ursachen für die Mängel in der brandschutztechnischen Infrastruktur. Die wichtigsten sind:
Die beste Möglichkeit, um das Risiko von Bränden und dadurch verursachte Schäden auf ein Minimum zu reduzieren, besteht im vorbeugenden Brandschutz. Dieser besteht zu einem wesentlichen Teil aus fachgerechter Wartung und Instandhaltung der brandschutztechnischen Infrastruktur. Der Brandschutzcheck trägt hierzu einen wichtigen Teil bei.
Eine Bewertung der bauordnungsrechtlichen Konformität findet im Rahmen des Brandschutzchecks nicht statt. Der Brandschutzcheck ersetzt diese auch nicht.
Hintergrund: Eine solche Überprüfung müsste auf Basis der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen Fassung der jeweiligen Landesbauordnung stattfinden und würde u. a. eine Einsichtnahme in die Baugenehmigung voraussetzen. Dies ist nicht Teil des Brandschutzchecks.
Sie haben Interesse an einer Bewertung der bauordnungsrechtlichen Konformität Ihrer brandschutztechnischen Infrastruktur? Gerne helfen Ihnen unsere Experten mit einer Wirk-Prinzip-Prüfung für Sonderbauten weiter.
Gerne führen unsere Experten auch an Ihren brandschutztechnischen Einrichtungen einen Brandschutzcheck durch.