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//Land auswählenDie Anforderungen für Hersteller von Dachzubehör im bauaufsichtlichen Bereich haben sich in Europa geändert. So dürfen z. B. Laufstege, Trittflächen, Einzeltritte oder Sicherheitsdachhaken nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) entsprechen. Umgesetzt wird die Verordnung u. a. durch die Anwendung von harmonisierten Normen, welche die bisher gültigen nationalen Normen ersetzen. Dokumentiert wird dies mit einer CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung.
Für Hersteller von Bauprodukten zur Begehung des Daches sowie von Sicherheitsdachhaken bleiben die beiden harmonisierten Normen DIN EN 516:2006-04 bzw. DIN EN 517:2006-05 maßgeblich. Um auf Basis einer Leistungserklärung die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen zu dürfen, muss eine Baumusterprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle durchgeführt werden (System 3).
TÜV SÜD ist als Prüfstelle akkreditiert (DAkks) bzw. notifiziert (DIBt). Wir begleiten Sie bei Ihrem Konformitätsbewertungsprozess oder bei Prüfungen und Berechnungen für den Tragfähigkeitsnachweis von Schneefangsystemen und Solarhaltern (nach ÖNORM B3418 bzw. ÖNORM M7778).
Prüfzeichen