Mit der Vergabe des Prüfzeichens wird von Seiten des TÜV SÜD bestätigt, dass die Instandsetzungswerkstatt für die im Anerkennungszeugnis definierten Tätigkeitsbereiche, gemäß EK ZÜS-Beschluss BD-015, "qualifiziert" ist und unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben/Einschränkungen Instandsetzungsarbeiten an Sicherheitsventilen durchführen darf.
Anwendungsbereich
Das Prüfzeichen ist zur Abbildung auf dem "Anerkennungszeugnis" vorgesehen. Mit einem separat abgeschlossenen "Prüfzeichen-Nutzungsvertrag" ist es gestattet, das Prüfzeichen auch für Werbezwecke analog/digital zu verwenden. Das Anbringen des Prüfzeichens auf instandgesetzten Sicherheitsventilen ist untersagt.
Erklärung von Aussagen, die Bestandteil des Prüfzeichens sind
- Für die Instandsetzung von Sicherheitsventilen: Es wird indirekt auf den EK ZÜS-Beschluss BD-015 verwiesen. Der Anwendungsbereich des Prüfzeichens bzw. die Prüfzeichenvergabe orientiert sich am Anwendungsbereich des EK ZÜS-Beschlusses bzw. am Geltungsbereich des im Rahmen der Qualifizierung ausgestellten "Anerkennungszeugnis". Prinzipiell sind direkt wirkende federbelastete Sicherheitsventile und hilfskraftgesteuerte Sicherheitsventile durch den EK ZÜS-Beschluss BD-015 abgedeckt.
- EK ZÜS BD-015: Bezugnahme auf das geltende Regelwerk, auf dessen Grundlage die Anerkennung der Werkstatt als "qualifizierte Instandsetzungswerkstatt" fußt.
- Instandsetzung überwacht: Ein Hinweis darauf, dass die Instandsetzungswerkstatt gemäß den Vorgaben des EK ZÜS überwacht wird. Voraussetzung ist ein Überwachungsvertrag, mit entsprechenden eingeschlossenen Erst- und Reauditierungen.
- Abgeschlossener Überwachungsvertrag: Hinweis darauf, dass ein abgeschlossener Überwachungsvertrag zwischen dem Prüfzeicheninhaber sowie einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV SÜD) vorliegt.