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//Land auswählenSchienenverkehrslärm stellt eine hohe Belastung für die Bevölkerung dar, die sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben kann.
Zur Harmonisierung des europäischen Schienenverkehrs, aber auch zur Reduktion der Geräuschemission durch Bahnverkehr wurden seit 2002 europaweit verbindliche Gesetze eingeführt. Dazu zählen die Technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI), die TSI Hochgeschwindigkeitsverkehr sowie die TSI Lärm für den konventionellen Schienenverkehr. Diese legen europaweit einheitliche Geräuschgrenzwerte fest, deren Einhaltung für die Zulassung neuer aber auch umgebauter und/oder modernisierter Fahrzeuge sichergestellt werden muss.
Gerne begleiten wir Sie bei der Abnahme Ihrer Schienenfahrzeuge im Rahmen des EG-Prüfprozesses. Die Geräuschmessungen dafür werden nach TSI-Lärm durchgeführt. Damit sie wirksame Maßnahmen zur Lärmreduzierung erarbeiten können, helfen Ihnen unsere erfahrenen Sachverständigen, den Ist-Zustand möglichst exakt zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus bestimmen wir Schallquellen durch Schallintensitätskartierungen und informieren zu möglichen Minderungsmaßnahmen.