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Ärztliches Gutachten

Wozu ein ärztliches Gutachten?

Ein Ärztliches Gutachten wird dann angeordnet, wenn die Verkehrsbehörde überprüfen will, ob Ihre Fahreignung bei gesundheitlichen Fragestellungen, Drogenkonsum oder Alkoholabhängigkeit in Frage gestellt wird. Die Gutachter an unseren Service-Centern sind für diese Fragestellungen qualifiziert. Sie wissen auch, mit welchen Mitteln Sie gegebenenfalls einen falschen Verdacht ausräumen können.

Informationen zu Terminen und Kosten erhalten Sie direkt bei einem unserer Service-Center in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Kontakt aufnehmen

Bei gesundheitlichen Fragestellungen

Dieses Ärztliche Gutachten wird angeordnet, wenn die Verkehrsbehörde überprüfen will, ob Ihre Fahreignung durch eine Erkrankung in Frage gestellt wird. Dabei wird geprüft, ob

  • sich der Verdacht auf eine Erkrankung erhärten oder widerlegen lässt.
  • durch die Erkrankung die Fahreignung ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
  • trotz des Vorliegens einer Erkrankung die Fahreignung bestätigt werden kann.

Unsere Ärzte sind qualifiziert, für die in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannten Erkrankungen (Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Krankheiten des Nervensystems, Psychosen und andere Erkrankungen) ein Ärztliches Gutachten zu erstellen.

Sollte eine Erkrankung vorliegen, die die Eignung aktuell, aber nicht dauerhaft ausschließt, können unsere Ärzte Ihnen helfen, etwas zu unternehmen, um wieder an den Führerschein zu gelangen.

Bei Drogenauffälligkeit

In Verbindung mit diesem Gutachten müssen mindestens zwei unauffällige Drogenscreenings in einem Zeitraum von 3 Monaten vorgelegt werden. Wir übernehmen hier die gesamte Abwicklung, erläutern Ihnen genau die Bedingungen und bestellen Sie kurzfristig zu den Urinkontrollen ein.

Sollte eine Einnahme harter Drogen oder regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegen, ist die Eignung in der Regel nicht mehr gegeben. Dennoch sind wir auch dann mit unserer Weisheit nicht am Ende: denn unsere Ärzte können Ihnen helfen, etwas zu unternehmen, um wieder an den Führerschein zu gelangen.

bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit

Ein solches Gutachten wird dann angeordnet, wenn die Verkehrsbehörde überprüfen will, ob Ihre Fahreignung durch eine Alkoholabhängigkeit in Frage gestellt wird.

Wir übernehmen hier die gesamte Abwicklung und erläutern Ihnen genau die Bedingungen.

Sollte eine Alkoholabhängigkeit vorliegen, ist die Eignung in der Regel nicht mehr gegeben. Dennoch sind wir auch dann mit unserer Weisheit nicht am Ende: denn unsere Ärzte können Ihnen helfen, etwas zu unternehmen, um wieder an den Führerschein zu gelangen.

 

Möchten Sie mehr wissen über unsere Angebote, Termine und die Kosten? Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

 

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