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Waffenrechtliches Gutachten

Eignungsgutachten nach dem Waffenrecht

Eignungsgutachten nach dem Waffenrecht

Waffenbesitz verpflichtet.

Wer darf und wer nicht?

Wenn Sie sich eine Waffe anschaffen möchten, sind Sie nach dem Waffenrecht gesetzlich verpflichtet, Ihre persönliche Eignung durch ein waffenrechtliches Gutachten nachzuweisen. Dies gilt,

  • wenn Sie erstmals eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe beantragen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • wenn bei der Behörde Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung bestehen (z. B. bei Alkohol- oder Drogenproblemen).

Bei TÜV SÜD können Sie Ihr waffenrechtliches Gutachten erstellen lassen.

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Ihre Vorteile

  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Begutachtung durch erfahrene Fachpsychologen
  • Einsatz von aktuellen Testverfahren
  • Bescheinigung, die den Anforderungen der Waffenbehörde entspricht

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an eines unserer Service-Center in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihre Fragen gerne.

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Wissenswert

Teaserbild Produktinformation Eignungscheck Waffenbesitzer

Eignungs-Check für Waffenbesitzer

Der „Eignungs-Check für Waffenbesitzer“ von TÜV SÜD. Wir helfen Ihnen die Behörde von Ihrer Eignung zu überzeugen.

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