Gültigkeit: Fünf Jahre ist die Fahrerkarte gültig. Frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf muss eine Folgekarte beantragt werden.
Bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Digitalen Fahrtenschreiber darf im Ausnahmefall ein Fahrer die Fahrt ohne Fahrerkarte fortsetzen. Er hat für diese Zeiten Papierausdrucke aus dem Fahrtenschreiber zu fertigen. Spätestens nach 7 Tagen ist eine neue Fahrerkarte zu beantragen.
Selbstcheck immer möglich: Wenn der Karteninhaber seine eigenen Daten kontrollieren möchte, kann er dies durch einen Ausdruck direkt am Fahrtenschreiber des Fahrzeugs tun. Alternativ können die Daten auf einen PC ausgelesen werden. So bleibt der Fahrer stets über seine Lenk- und Ruhezeiten im Bilde. Sie können die gespeicherten Daten entweder auf der Anzeige des digitalen Fahrtenschreibers, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten auf einem PC einsehen.
Diebstahl: Ein Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, erst dann kann bei TÜV SÜD mit Vorlage der polizeilichen Meldung eine neue Karte beantragt werden.
Verlust: Bei Verlust ist eine Erklärung an Eides statt abzugeben, um wieder eine neue Karte erhalten zu können. Wird später die alte Karte wiedergefunden, ist diese abzugeben. Da die Karte als „Verlust“ beim KBA gespeichert ist, würde die Nutzung einer solchen verloren gemeldeten Fahrerkarte bei einer Kontrolle erkannt und unmittelbar zur Strafverfolgung führen.
Verantwortlichkeit: Ausschließlich der Fahrer (Karteninhaber) ist sowohl für die sichere Aufbewahrung wie auch für den korrekten Umgang mit der Fahrerkarte verantwortlich.
Entzug: Entzogen wird die Fahrerkarte lediglich, wenn sich herausstellt, dass sie gefälscht ist, ein anderer Fahrer die Karte benutzt oder benutzt hat. Oder wenn die Fahrerkarte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente beantragt wurde. Das bedeutet, selbst bei einem Entzug der Fahrererlaubnis oder einem Fahrverbot, darf die Karte beim Fahrer bleiben.