Die CO2-Bilanz kann unternehmensweit als „Corporate Carbon Footprint“ (CCF) erstellt werden. Oder produktspezifisch als „Product Carbon Footprint“ (PCF) für den gesamten Lebensweg bzw. bestimmte Lebenswegabschnitte eines Produkts oder einer Dienstleistung. Die ISO-Normen 14064 und 14067 definieren dazu eine systematische Herangehensweise. Ziel dieser Normenreihe ist es, Transparenz zu schaffen, Emissionstreiber zu identifizieren und Innovationen anzustoßen, um Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Rohstoffaufwände zu senken. TÜV SÜD verifiziert sowohl Ihren Product Carbon Footprint, als auch den Corporate Carbon Footprint.
Die Verifizierung durch TÜV SÜD als akkreditierte Verifizierungsstelle für Treibhausgase belegt, dass Ihre CO2-Bilanz normkonform und korrekt erstellt wurde und schafft zusätzliches Vertrauen in Ihr nachhaltiges Handeln im Klimaschutz.
Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie abschließend eine Verifizierungsurkunde. Laden Sie hier die Musterurkunden herunter:
Musterurkunde Corporate Carbon Footprint (deutsch)
Musterurkunde Product Carbon Footprint (englisch)
Hinweis: Die in diesen Beispielen enthaltenen Darstellungen zu gewählten Quantifizierungsansätzen (mit GHG-Protocol bzw. mit LCA nach 14044) stellen jeweils nur eine mögliche Variante dar. In der konkreten Anwendung der Normen ist der jeweils gewählte Quantifizierungsansatz nachvollziehbar zu beschreiben und dessen Eignung zu bewerten.
Unsere Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17029:2020 (Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen) bescheinigt, dass unsere Validierungen und Verifizierungen unabhängig, unparteiisch und fachlich kompetent nach hierfür vorgegebenen Regelungen durchgeführt werden.
Als akkreditierte Validierungs-/Verifizierungsstelle arbeiten wir im gesetzlich geregelten Bereich auf Grundlage rechtlicher Vorgaben, welche unsere Kunden zu einer unabhängigen Prüfung Ihrer Angaben durch akkreditierte Verifizierungsstellen verpflichten.
Wir arbeiten auch im normativ geregelten Bereich, wo Aussagen unserer Kunden durch eine freiwillige, unabhängige, unparteiliche, kompetente Prüfung einen hohen Vertrauenswert bekommen sollen.
Mit der Definition von Validierung / Verifizierung als Bestätigung von Behauptungen / Aussagen unserer Kunden unterscheiden sich diese Tätigkeiten von anderen Arten der Konformitätsbewertung dadurch, dass sie weder zu einer Charakterisierung führen (keine Bestätigung von Eigenschaften) noch eine Untersuchung (Prüfung, Messung, Inspektion) beinhalten oder eine Zertifizierung (Konformitätsbestätigung mit Gültigkeitszeitraum) bieten.
WEITERE DETAILS ZUR VALIDIERUNG / VERIFIZIERUNG:
Validierung wird auf Behauptungen bezüglich eines beabsichtigten zukünftigen Gebrauchs oder eines vorhergesagten Ergebnisses angewendet (Bestätigung der Plausibilität eines in der Zukunft erwarteten Sachverhaltes).
Verifizierung wird auf Behauptungen angewendet, die bereits eingetretene Ereignisse oder bereits erhaltene Ergebnisse betreffen (Bestätigung des Wahrheitsgehalts, für einen bereits abgeschlossenen Berichtszeitraum).
Übergeordnetes Ziel von Validierung/Verifizierung ist es, durch Anwendung geregelter Prüfverfahren zusätzliches Vertrauen zu den geprüften Behauptungen (Aussagen, Erklärungen) unserer Kunden zu vermitteln. Mit professioneller Skepsis und in einem risikobasierten Ansatz wird geprüft, ob die Behauptungen die an sie gestellten Anforderungen erfüllen.
Der Wert der Behauptung und damit das Vertrauen der vorgesehenen Anwender in die darin enthaltenen Aussagen steigt durch eine unparteiliche und kompetente Bewertung einer akkreditierten Verifizierungsstelle.
Die Bestätigung aus einer Verifizierung oder Validierung ist immer bezogen auf die in der zweckorientierten Behauptung (Aussage, Erklärung) beschriebenen Systemgrenze, dem dazu festgelegten Zeitrahmen und nachvollziehbaren Festlegungen für die hierbei verwendete Datengrundlage.
Allgemein gilt: Quantifizierte Behauptungen sind nur dann interpretierbar, wenn dazu auch die Rahmenbedingungen nachvollziehbar dargestellt sind.
Eine verwertbare Behauptung braucht deshalb zwingend Angaben zu Ihren Rahmenbedingungen:
Bevor wir zu einer Aufwandseinschätzung kommen können muss klargestellt sein, was geprüft und bestätigt werden soll. Insbesondere bei Erstprüfungen genügt es nicht, wenn uns lediglich die Art der Behauptung genannt wird.
Wir benötigen in jedem Fall weitergehende Informationen zu Systemgrenzen, örtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Beschreibungen der Bestimmungsmethoden. Idealerweise liefern Sie uns für die konkrete Angebotserstellung den eigentlichen Prüfgegenstand selbst, z.B. die THG-Erklärung zum CCF oder zum PCF oder den Überwachungsplan im Falle des EU-ETS.
Wir machen gerne eine fallbezogene Aufwandseinschätzung, nachdem Sie uns die hierzu notwendigen Informationen und Beschreibungen geliefert haben. Bitte laden Sie dazu bei Ihrer Anfrage unbedingt die Treibhausgaserklärung hoch, sonst können wir den Aufwand nicht kalkulieren.
Nutzen auch Sie die Chance der Verifizierung. Steigern Sie Ihre Umweltperformance und dokumentieren Sie Ihr nachhaltiges Wirtschaften nach außen. Als erfahrene Sachverständigenorganisation stehen wir Ihnen mit unserer akkreditierten Prüfstelle für Treibhausgase gern zur Seite.
ISO 14064-1 ist Grundlage zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen einer Organisation, also zur Erstellung des sogenannten Corporate Carbon Footprints (CCF). Inhaltlich ist das stark angelehnt an das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), das 1998 vom WSBCSD und dem WRI zur Standardisierung des sogenannten Carbon Accounting herausgegeben wurde. Damit ist ein neuer Standard auf der Ebene von ISO-Normen gesetzt.
ISO 14064-2 definiert den systematischen Ansatz, mit dem auf Projektebene der Entzug von Treibhausgasen oder die Reduzierung von Emissionen erfasst werden kann.
ISO 14064-3 bildet mit Ihren Anforderungen die Basis für unseren akkreditierten Prüfprozess zur Verifizierung von Treibhausgas-Erklärungen – auch für Produkt Carbon Footprints (PCF) gemäß ISO 14067.
ISO 14067 definiert Anforderungen und Leitlinien für die Quantifizierung des Carbon Footprint von Produkten. Das Ziel ist die Quantifizierung von emittierten THG-Mengen im Zusammenhang mit den Lebenswegabschnitten eines Produkts, beginnend bei der Ressourcengewinnung und Rohstoffbeschaffung über die Phasen der Produktion, der Nutzung bis zum Lebensende des Produkts.