Emissionszertifikatsgesetz - Richtlinie 2003/87/EG
Emissionszertifikatsgesetz - Richtlinie 2003/87/EG
Der Emissionshandel erfolgt auf Basis der Richtlinie 2003/87/EG, welche in Österreich mit dem Emissionszertifikatsgesetz (EZG) umgesetzt ist. Sowohl die Richtlinie als auch das EZG wurden bereits mehrmals novelliert. Bei der Überarbeitung im Jahr 2009 wurde der Luftverkehrssektor ab dem Jahre 2010 in den Emissionshandel integriert. Gleichzeitig wurde der Emissionshandel für die dritte Handelsperiode (2013 bis 2020) auf weitere Anlagen ausgedehnt.
Sowohl Anlagenbetreiber als auch Flugverkehrsunternehmen müssen pro Jahr Emissionsberichte legen, welche von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert werden (Testat für die Korrektheit der Angaben im Bericht).
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH ist bereits als Prüfstelle für Treibhausgase akkreditiert und strebt die Erweiterung der Akkreditierungsbefugnisse für alle Anlagentypen bis Sommer 2013 an.
Der detaillierte Prüfablauf für die Emissionsberichte ist dem Dokument Allgemeine Ablaufbeschreibung zur Prüfung von Emissions- und Tonnenkilomterberichten zu entnehmen.
Die Unternehmen erhalten Zertifikate, die zum Ausstoß einer definierten Menge an Treibhausgasen berechtigen. Werden die Ziele durch eigene Minderungsmaßnahmen erreicht, kann das Unternehmen nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ muss es Zertifikate am Markt zukaufen, wenn die emittierte Menge größer als die bewilligte ist.
Einbeziehung des Luftverkehrs – zentrale Punkte
zur Prüfung von Treibhausgasemissions- und Tonnenkilometerberichten
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