In der NIS-2-Geschäftsleitungsschulung an der TÜV SÜD Akademie lernen Führungskräfte betroffener Unternehmen, welche Anforderungen die NIS-2-Richtlinie zur Informationssicherheit an sie stellt.
Im Mittelpunkt stehen die umfassenden Pflichten, Haftungsrisiken und Governance-Aufgaben, die sich aus der
NIS-2-Richtlinie und dem dazugehörigen Umsetzungsgesetz für das Leitungspersonal ergeben.
Die halbtägige
NIS-2-Schulung für Geschäftsleitungen findet online statt und wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen. Damit kommen Sie auch Ihrer Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen im Bereich IT-Risikomanagement nach.
Dieses kompakte Seminar richtet sich explizit an das Führungspersonal von Unternehmen, die unter NIS-2 fallen. Wenn Sie operativ tätige Fachkräfte für die NIS-2-Umsetzung pflichtgemäß schulen lassen möchten, buchen Sie für Ihre Teams am besten die
NIS-2-Schulung - Umsetzung der EU-Richtlinie in der Praxis an der TÜV SÜD Akademie.
Diese Vorteile bietet Ihnen die NIS-2-Schulung für die Geschäftsleitung an der TÜV SÜD Akademie:
- Kompakte Vermittlung Ihrer NIS-2-Pflichten als Führungspersonal
- Klärung wichtiger Aspekte zu Verantwortung und Haftungsrisiken in Bezug zum Risikomanagement
- Strategischer Blick auf Maßnahmen zur Umsetzung der NIS-2-Anforderungen
- Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht durch Teilnahmebescheinigung
- Zeitsparendes Onlineseminar
Diese Inhalte erwarten Sie in der NIS-2-Schulung für die Geschäftsleitung an der TÜV SÜD Akademie:
- Rechtliche Grundlagen und rechtlicher Kontext der NIS-2-Richtlinie
- Motivation und Ziele der NIS-2-Richtlinie
- Verpflichtungen und Haftungsfragen in Bezug zum Risikomanagement
- Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Behörden
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Für die Teilnahme an der NIS-2 Geschäftsleitungsschulung gelten keine besonderen Voraussetzungen. Sie richtet sich allerdings explizit an Personal mit Führungsverantwortung.
- Diese NIS-2-Geschäftsführerschulung orientiert sich an der Veröffentlichung „Schulung für Geschäftsleitungen – Handreichung für die Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen wichtiger Einrichtungen und besonders wichtiger Einrichtungen nach dem BSI-Gesetz sowie für freiwillige Schulungen von Geschäftsleitungen nicht-regulierter Unternehmen" des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Mit der erfolgreichen Teilnahme kommen Sie als Führungspersonal Ihrer gesetzlichen Schulungspflicht nach.
- Geschäftsführende, Vorstandsmitglieder o. ä. besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen
- Führungspersonal von KRITIS-Einrichtungen
- Leitungspersonal der C-Suite
- ggf. Aufsichtsratsmitglieder und Beiräte
Fachtrainer*innen der TÜV SÜD Akademie