Wie wurde ein Tier im landwirtschaftlichen Betrieb vor der Schlachtung gehalten? Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung sorgt für mehr Transparenz beim Kauf tierischer Produkte.
Tierwohl in der Nutztierhaltung spielt für Verbraucherinnen und Verbraucher eine immer größere Rolle. Das bestätigt nicht zuletzt der Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2023. 80 Prozent der Befragten möchten demnach wissen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten werden, deren Fleisch sie direkt oder weiterverarbeitet kaufen. Mit dem im August 2023 verabschiedeten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat sich der Gesetzgeber des Themas angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, Tierhaltungsformen klar und transparent darzustellen. Wie ein Tier im landwirtschaftlichen Betrieb gehalten wurde, muss künftig per Deklaration auf einen Blick erkennbar sein. Die Tierhaltungskennzeichnung ist verpflichtend.
Voraussichtlich ab Sommer 2025 soll das staatliche schwarz-weiße Haltungssiegel zuerst auf frischem Schweinefleisch aus Deutschland zu sehen sein, unabhängig davon, ob es gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt verkauft wird. Es sind fünf Haltungsstufen vorgesehen. Die höchste Stufe steht für Bio-Haltung; entscheidend ist dabei die Haltungsform während der Mast der Tiere. Sowohl der Lebensmittelhandel als auch Fleischereifachgeschäfte müssen die Haltungsstufe dann deklarieren. Schon dieses Jahr – bis August 2024 – haben Zuchtbetriebe umfassende Angaben zu den Haltungsbedingungen an die zuständigen Behörden zu liefern. Erst nach einer behördlichen Prüfung darf das Siegel dann genutzt werden.
Gut etabliert im Markt und bestens bekannt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist bereits das vierfarbige privatwirtschaftliche Haltungsform-Label, das auf vielen Frischfleisch-Produkten im Lebensmittelhandel zu finden ist. Damit können Betriebe seit April 2019 vier verschiedene Haltungsformen ausweisen. Im Sommer 2024 soll für die bisher in der Kategorie 4 geführte Biohaltung eine fünfte hinzukommen. Daran lässt sich schon erkennen: Dieses Label wird es auch weiterhin geben, und private Siegel sollen die gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung ergänzen. Damit werden künftig das altbekannte Haltungsform-Siegel und das neue staatliche Tierhaltungs-Siegel gleichzeitig auf Produkten zu finden sein – und gegebenenfalls auch noch weitere.
Haltungsform-Label | Staatliches Tierhaltungssiegel | |
Träger | Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH | Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung |
Sichtbarkeit auf Produkten | Seit April 2019 im Lebensmittelhandel | Voraussichtlich ab Sommer 2025 im Lebensmitteleinzelhandel |
Haltungsstufen | 1: Stallhaltung (rot),
2: Stallhaltung plus (blau) 3: Außenklima (gelb) 4: Premium (Grün; bisher inkl. Bio) 5: Bio (ab Sommer 2025) Stall |
Stall + Platz |
Informationen zur Haltung des Tiers | Haltungsform des Tiers ist jeweils groß hervorgehoben; Angabe der Internetadresse für konkrete Informationen zu den Haltungsstufen | Haltungsform des Tiers ist jeweils schwarz auf weißem Grund hervorgehoben. Angabe eines Barcodes für konkrete Informationen zu den Haltungsstufen |
Gültigkeitsbereich | Alle in zertifizierten Markenfleischprogrammen teilnehmenden Unternehmen; für frisches Fleisch und verarbeitete Produkte vom Schwein, Rind, Geflügel und Kaninchen. | Bisher Fleisch von Schweinen, bezogen auf den Herstellungsschritt „Schweinemast“. |
Sonstiges | Einbezogen sind auch andere Standardgeber (z. B. Initiative Tierwohl, Deutscher Tierschutzbund) sowie Milch und Milchprodukte. | Schrittweise werden andere Vermarktungswege wie Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie andere Tierarten in die neue Kennzeichnung aufgenommen. |
Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich jedoch nicht nur für Tierwohl und Haltungsformen. Wenn es um „ihre“ Lebensmittel geht, spielt bei der Kaufentscheidung auch die Qualität in der gesamten Produktionskette eine wichtige Rolle. TÜV SÜD unterstützt Unternehmen aus Lebensmittelproduktion und -vertrieb durch Zertifizierungen nach freiwilligen Standards des QS-Systems. „Die freiwilligen Standards ergänzen die gesetzlichen Regelungen um wichtige Qualitätsaspekte“, erklärt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Auch diese Prüfzeichen finden Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin neben den genannten Tierhaltungs-Labeln auf den Lebensmitteln.“
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