Der Begriff Homologation hat sich in der Automobilbranche als Synonym für die Typprüfung von Kraftfahrzeugen etabliert.
In unserem Seminar zum Thema Homologation erhalten Sie einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf des Typgenehmigungsverfahrens sowie die geltenden Typgenehmigungsvorschriften für Straßenfahrzeuge und Omnibusse in der EU.
Während im Seminar „Typgenehmigungsverfahren für Straßenfahrzeuge in der EU“ die theoretischen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen behandelt werden, welche für alle Kraftfahrzeuge gelten, stehen im Seminar „Typgenehmigungsvorschriften für Omnibusse in der EU“ (Inhouse-Schulung auf Anfrage) die technischen Besonderheiten für Busse im Fokus. Dieser Kurs beinhaltet ebenfalls eine Vielzahl an praktischen Aspekten.
Sie haben Fragen zum Thema Homologation? Hier finden Sie Antworten.
Das harmonisierte Typgenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger stellt eine Maßnahme zur Verwirklichung des Binnenmarktes innerhalb der Staaten der Europäischen Union dar. Zu seiner effektiven Anwendung ist es wichtig, die vorgesehenen Verfahren möglichst umfänglich und präzise zu kennen. In Anbetracht der Komplexität der Vorschriften sowie der Geschwindigkeit ihrer Anpassungen ist dies insbesondere für kleinere und mittelgroße Hersteller von Serienfahrzeugen nicht immer ganz einfach. Der TÜV SÜD-Experte Nils Siebert erklärt im Interview was Homologation bedeutet und für wen das Thema von Relevanz ist.
Der Begriff hat sich in der Automobilbranche als Synonym für den Begriff „Typgenehmigung“ etabliert. Er steht somit für das Verwaltungsverfahren, in welchem eine (Zentral-)Behörde eines Landes bescheinigt, dass ein Fahrzeugtyp einer vorgegebenen Rechtsgrundlage entspricht. Der Begriff leitet sich vom griechischen Verb für „übereinstimmen“ ab.
Keinesfalls! Das genannte Verwaltungsverfahren ist heute für nahezu alle Fahrzeuge, welche uns im Straßenverkehr begegnen, „harmonisiert“, es ist daher innerhalb der EU vereinheitlicht. Somit kann ein Fahrzeug-Hersteller mit der in einem Mitgliedsstaat erteilten Typgenehmigung entsprechende Fahrzeuge in diesem sowie 27 weiteren Staaten ohne weitere Prüfung in den Verkehr bringen.
In allen drei EU-Rahmen-Rechtsakten sind Verfahren für Mehrstufen-Typgenehmigungen definiert. Hierdurch ist es möglich, dass immer dann, wenn Serienfahrzeuge von zwei oder auch mehr Herstellern gefertigt werden, jeder seinen Produktionsumfang weitgehend unabhängig von den anderen beteiligten Herstellern homologieren kann. Für Aufbau-Hersteller ist das eine wirkliche Erleichterung.
Hier wären vor allem die Kleinserien-Typgenehmigungsverfahren zu nennen, welche es Herstellern erlauben, bis zu festgelegten jährlichen Stückzahlen, reduzierte technische Anforderungen anzuwenden – teilweise jedoch zu dem Preis, dass eine solche Typgenehmigung nur in dem Land gilt, welches sie erteilt hat.
Autonome Fahrzeuge mögen neue Prüfszenarien oder andersartige Prüfwerkzeuge benötigen. Die grundsätzlichen Homologationsprinzipien – und um die geht es im Seminar - werden sie jedoch nicht verändern.
