Blauer Balken

Homologation

Nähere Informationen zu unserem Seminar im Bereich Homologation

Was bedeutet Homologation?

Der Begriff Homologation hat sich in der Automobilbranche als Synonym für die Typprüfung von Kraftfahrzeugen etabliert. 
In unserem Seminar zum Thema Homologation erhalten Sie einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf des Typgenehmigungsverfahrens sowie die geltenden Typgenehmigungsvorschriften für Straßenfahrzeuge und Omnibusse in der EU.

Während im Seminar „Typgenehmigungsverfahren für Straßenfahrzeuge in der EU“ die theoretischen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen behandelt werden, welche für alle Kraftfahrzeuge gelten, stehen im Seminar „Typgenehmigungsvorschriften für Omnibusse in der EU“ (Inhouse-Schulung auf Anfrage) die technischen Besonderheiten für Busse im Fokus. Dieser Kurs beinhaltet ebenfalls eine Vielzahl an praktischen Aspekten. 

FAQ's | Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Thema Homologation? Hier finden Sie Antworten.

Das Seminar richtet sich primär an jeden, der auf dem Themengebiet tätig ist. Das betrifft naturgemäß zunächst einmal Mitarbeiter von Automobilherstellern, darüber hinaus kann es aber auch für Zulieferer, Dienstleister, Institutionen und viele mehr von Interesse sein.
Es sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich.
Nein, der Fokus liegt auf der Darstellung der Verwaltungsverfahren. Dies schließt aber nicht aus, dass auch einzelne Fragen von Seminarteilnehmern zu technischen Anforderungen besprochen werden
TÜV SÜD betreibt unter seinem Dach – namentlich in der Konzerngesellschaft TÜV SÜD Auto Service GmbH – sowohl einen (europäischen) Technischen Dienst als auch eine (nationale) Technische Prüfstelle. Er ist damit der einzige Anbieter Süddeutschlands, der das komplette Spektrum hoheitlicher Prüfungen rund ums Kraftfahrzeug anbietet. Hieraus resultiert eine herausragende Kompetenz, die innerhalb des Seminars vermittelt wird.
Im Falle von EU-Ländern prinzipiell ja, denn es behandelt nahezu ausschließlich EU-harmonisierte Vorschriften. Darüber hinaus kann es auch für Hersteller aus Nicht-EU-Ländern, welche Fahrzeuge in Deutschland typgenehmigen lassen wollen, interessant sein.
Im wesentlichen geht es um die drei Rahmen-Rechtsakte Richtlinie 2007/46/EG bzw. Nachfolge-Verordnung 2018/858, Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sowie Verordnung (EU) Nr.168/2013. Details werden exemplarisch an Hand der genannten Richtlinie behandelt.

Interview zum Thema Homologation mit dem TÜV SÜD-Fachexperten Nils Siebert

Das harmonisierte Typgenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger stellt eine Maßnahme zur Verwirklichung des Binnenmarktes innerhalb der Staaten der Europäischen Union dar. Zu seiner effektiven Anwendung ist es wichtig, die vorgesehenen Verfahren möglichst umfänglich und präzise zu kennen. In Anbetracht der Komplexität der Vorschriften sowie der Geschwindigkeit ihrer Anpassungen ist dies insbesondere für kleinere und mittelgroße Hersteller von Serienfahrzeugen nicht immer ganz einfach. Der TÜV SÜD-Experte Nils Siebert erklärt im Interview was Homologation bedeutet und für wen das Thema von Relevanz ist.

Herr Siebert, was versteht man eigentlich unter „Homologation“?

Der Begriff hat sich in der Automobilbranche als Synonym für den Begriff „Typgenehmigung“ etabliert. Er steht somit für das Verwaltungsverfahren, in welchem eine (Zentral-)Behörde eines Landes bescheinigt, dass ein Fahrzeugtyp einer vorgegebenen Rechtsgrundlage entspricht. Der Begriff leitet sich vom griechischen Verb für „übereinstimmen“ ab.

Und ist das eine rein deutsche Angelegenheit?

Keinesfalls! Das genannte Verwaltungsverfahren ist heute für nahezu alle Fahrzeuge, welche uns im Straßenverkehr begegnen, „harmonisiert“, es ist daher innerhalb der EU vereinheitlicht. Somit kann ein Fahrzeug-Hersteller mit der in einem Mitgliedsstaat erteilten Typgenehmigung entsprechende Fahrzeuge in diesem sowie 27 weiteren Staaten ohne weitere Prüfung in den Verkehr bringen.

Können auch Aufbau-Hersteller von diesen Regelungen profitieren?

In allen drei EU-Rahmen-Rechtsakten sind Verfahren für Mehrstufen-Typgenehmigungen definiert. Hierdurch ist es möglich, dass immer dann, wenn Serienfahrzeuge von zwei oder auch mehr Herstellern gefertigt werden, jeder seinen Produktionsumfang weitgehend unabhängig von den anderen beteiligten Herstellern homologieren kann. Für Aufbau-Hersteller ist das eine wirkliche Erleichterung.

Können Sie noch weitere Verfahren für spezielle Anwendungsfälle nennen?

Hier wären vor allem die Kleinserien-Typgenehmigungsverfahren zu nennen, welche es Herstellern erlauben, bis zu festgelegten jährlichen Stückzahlen, reduzierte technische Anforderungen anzuwenden – teilweise jedoch zu dem Preis, dass eine solche Typgenehmigung nur in dem Land gilt, welches sie erteilt hat.

Abschließend noch die Frage, wie es mit autonomen Fahrzeugen aussieht. Kann man die auch „homologieren“?

Autonome Fahrzeuge mögen neue Prüfszenarien oder andersartige Prüfwerkzeuge benötigen. Die grundsätzlichen Homologationsprinzipien – und um die geht es im Seminar - werden sie jedoch nicht verändern.

STECKBRIEF ZUM REFERENTEN

Nils Siebert
Dipl.-Ing. Nils Siebert arbeitet seit über 30 Jahren auf dem Gebiet der hoheitlichen Kfz-Prüfung. Heute ist Hr. Siebert im Rahmen des Technischen Dienstes bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH fachlich für die weltweiten EU-Homologationen von Nutzfahrzeugen verantwortlich. Darüber hinaus vertritt er das Unternehmen in mehreren Fachgremien und engagiert sich für die interne Aus- und Weiterbildung.