Circular Economy
Circular Economy
10. Juni 2026
Die Pyrolyse von Kunststoffabfällen und Altreifen ist inzwischen fester Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Pyrolyseöle können fossile Rohstoffe im Produktionsprozess ersetzen und den Ressourcenverbrauch reduzieren. TÜV SÜD weist darauf hin, dass Pyrolyseöle unter die EU-Chemikalienverordnung fallen und eine REACH-Registrierung benötigen.
Pyrolyseöle sind flüssige Produkte, die durch die thermische Umwandlung von Kunststoffabfällen und Altreifen gewonnen werden. Dadurch lassen sich auch nicht-recyclingfähige Materialien in den Produktionskreislauf zurückführen, die sonst lediglich thermisch verwertet oder in Deponien entsorgt werden müssten. Neben dem Einsatz als Treibstoff werden Pyrolyseöle fossilen Rohstoffen beigemischt, aus denen eine breite Palette an Chemikalien inklusive Rohstoffen für die Kunststoffherstellung produziert werden kann.
Wenn solche recycelten Materialien in Verkehr gebracht oder weiterverarbeitet werden, greift die Chemikaliengesetzgebung der Europäischen Union. „Abhängig von der Art der Verarbeitung – einfaches Zerkleinern oder thermochemische Behandlung – können sich für betroffene Unternehmen unterschiedliche regulatorische Pflichten ergeben“, sagt Dr. Bratislav Djordjevic von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Hinsichtlich der REACH-Registrierung sind vor allem Pyrolyseöle wegen ihrer Zusammensetzung besonders anspruchsvoll.“
Die bisherigen Erfahrungen bei der Begleitung von Herstellern und Importeuren haben nach Aussage von Dr. Djordjevic gezeigt, dass der Registrierungsprozess von Pyrolyseölen unter REACH ohne externe Unterstützung kaum zu bewältigen ist. Die wichtigsten Ursachen dafür sind die chemische Variabilität und Komplexität der durch Pyrolyse erzeugten Öle, die damit einhergehende aufwändige Stoffidentifikation, die komplexen Anforderungen an Teststrategien sowie die Umsetzung der Informationsanforderungen im Rahmen einer REACH-Registrierung.
TÜV SÜD hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich der EU-Chemikalienverordnung. Die Expertinnen und Experten unterstützen Hersteller und Importeure bei der Klärung, welche regulatorischen Verpflichtungen unter der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung oder anderen Regelwerken bestehen und wie diese umgesetzt werden können. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter tuvsud.com/de-reach-r und tuvsud.com/de-ghs.
Pressekontakt: Dr. Thomas Oberst