Der Leitfaden zur europäischen Vorschrift
Der Leitfaden zur europäischen Vorschrift
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass die Maschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Das gilt auch für alle anderen zutreffenden EG-Richtlinien. Jede Maschine darf mit genau einem CE-Zeichen versehen werden. Die CE-Kennzeichnung muss dabei gleichberechtigt neben der Angabe des Herstellers stehen und in der gleichen Technik angebracht sein.
CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Die Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Damit ist das 1995 eingeführte CE-Zeichen als "Reisepass" für Maschinen zu verstehen, denn mit ihm können Maschinen in der EU sowohl vermarktet als auch betrieben werden. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf.
Das CE-Kennzeichen zeigt, dass die Maschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt.
Angebracht wird die CE-Kennzeichnung in der Regel vom Hersteller selbst. Dieser muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden und die Maschine sicher ist. Der Hersteller ermittelt dazu die spezifischen EU-Anforderungen für seine Maschine und überprüft, ob sie diesen entspricht. Er ermittelt zudem, ob die Maschine von einer unabhängigen Stelle geprüft werden muss. Es wird eine technische Dokumentation ausgestellt, die CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätserklärung verfasst.
Grundsätzlich kann eine CE-Kennzeichnung nicht erlöschen. Bei Änderungen an der Maschine muss allerdings ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Erst im Anschluss daran dürfen Sie die CE-Kennzeichnung weiter anbringen. Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass seine Maschine die Anforderungen der CE-Richtlinien erfüllt.
Für Maschinen, die ohne Antriebssystem geliefert werden sollen, muss die CE-Kennzeichnung an der Maschine und die mit der Maschine mitgelieferte EG-Konformitätserklärung die technsichen Einzelheiten und die Betriebsanleitungen des Antriebssystems, das eingebaut werden soll, abdecken.