Der Gesetzgeber fordert z.B. über das Patientenrechtegesetz, das Krankenhausstrukturgesetz und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zunehmende Anstrengungen zum Qualitäts- aber auch zum Risiko- und Fehlermanagement. Die Festlegung auf Mindeststandards zielt auf die Patientensicherheit und auf die Schaffung bzw. Verbesserung einer Sicherheitskultur.
Die Kernprozesse eines Unternehmens im Gesundheitswesen beziehen sich i.d.R. auf das Zusammenwirken von Patienten und alle Arten von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Darüber hinaus sind Ausbildungs- und Forschungsprozesse typische Kernprozesse für das Gesundheitswesen und können in ihrem Zusammenwirken einen integrativen Ansatz aus Lehre, Klinik und Forschung im Sinne eines Wissensmanagements bilden. Dies korrespondiert auf besondere Weise mit der Anforderung der ISO 9001 nach dem Umgang mit dem Wissen der Organisation. Auch ohne Ausbildungs- und Forschungsprozesse muss sich das Unternehmen um die Aufrechterhaltung und das Vermitteln von Wissen kümmern, gerade in einem Umfeld von kontinuierlicher Innovation und sich wandelnder Anforderungen. Es geht um eine wissensbasierte Versorgung – Stichwort „Medizinischer Fortschritt“.
Alle weiterführenden Informationen zur ISO 9001 finden Sie auf unserer ISO 9001 Hauptseite.
"Zertifizierung dient der Patientenversorgung": Anwenderbericht des Klinikum Itzehoe zur ISO 9001 mit TÜV SÜD.
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Das Weiterbildungsprojekt Universitätsklinikum Halle der TÜV SÜD Akademie im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement.
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