Optimaler Schutz für hochsensible Gesundheits- und Patientendaten
Optimaler Schutz für hochsensible Gesundheits- und Patientendaten
Ob Hausarzt, Facharzt, Zahnarztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum oder Ambulantes OP-Zentrum – auch aus der vertragsärztlichen Versorgung ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. IT-Systeme helfen, Verwaltungs- und Kommunikationsabläufe zu verbessern, und tragen damit zu einer optimalen Patientenversorgung bei. Der fortschreitende Digitalisierungsprozess bringt aber auch eine steigende Bedrohung durch Angriffe Cyberkrimineller mit sich. Um die IT und sensible Daten in den Praxen optimal zu schützen, hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung zu erstellen.
Die jeweiligen IT-Sicherheitsrichtlinien nach § 75b SGB V sind inzwischen in Kraft und online zusammen mit umfangreichen Erläuterungen und Hilfestellungen verfügbar (IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV und der KZBV). Sie wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesärzte- und -zahnärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den maßgeblichen Bundesverbänden im Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen erarbeitet. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Praxistauglichkeit der geforderten Maßnahmen gelegt. Viele Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V sind zudem bereits in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt und wurden nun von der KBV und KZBV konkretisiert.
Welche Sicherheitsmaßnahmen es genau umzusetzen gilt, hängt in vielen Fällen von der Größe und Ausstattung der Praxis ab. Für größere Praxen gelten beispielsweise höhere Anforderungen an die Nutzung und Kontrolle praxiseigener Smartphones oder Tablets. Und die Vorgaben zur Konfiguration und Wartung von medizinischen Großgeräten betreffen natürlich nur Praxen, in denen entsprechende Geräte zum Einsatz kommen. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V unterstützt die Praxen bei der Wahl und der Festlegung des Umfangs geeigneter Maßnahmen.
LINKS ZU DEN IT-SICHERHEITSRICHTLINIEN DER KBV UND DER KZBV
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