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//Land auswählenDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fördern.
Mithilfe des Gesetzes soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch steigen – auf
40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025
55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035
mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.
Dies soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent erhöht.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier zum Download
Umfassende Informationen zum EEG 2017 und weitere Links sind auf der Internetseite der Clearingstelle EEG zu finden:
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