Der Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln (gekühlt oder tiefgefroren) birgt besondere Herausforderungen. Gerade auf langen Strecken wie im internationalen Güterverkehr muss sichergestellt sein, dass der ursprüngliche Qualitätszustand der Lebensmittel erhalten bleibt. Ihr Transport ist daher streng geregelt, in erster Linie durch das internationale ATP-Übereinkommen. Seine neueste Ausgabe trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Im Text zum ATP-Übereinkommen ist festgelegt, welche Anforderungen Kühlfahrzeuge für den Transport temperaturgeführter Lebensmittel erfüllen müssen und wie diese zu überprüfen sind. Gerade Hersteller sind hier gefordert.
Ganz gleich vor welcher Aufgabe Sie stehen, wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere ATP-Prüfstelle ist nach dem internationalen ATP-Übereinkommen anerkannt. Dies berechtigt uns, ATP-Prüfungen sowie ATP-Wiederholungsprüfungen an Kühlfahrzeugen und wärmegedämmten Beförderungsmitteln durchzuführen und durch unsere ATP-INCERT-Stelle entsprechende ATP-Bescheinigungen auszustellen.
Wir können aber noch mehr für Sie tun: Lassen Sie beispielsweise Gebrauchtfahrzeuge von unserer ATP-INCERT-Stelle überprüfen. Unsere Experten können Sie bei der Frage unterstützen, ob ein Kühlfahrzeug in Übereinstimmung mit einem typgeprüften Muster gebaut wurde.
Das ATP-Abkommen wurde bereits 1970 unter Federführung der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) geschlossen und seitdem fortlaufend weiterentwickelt. ATP steht für den französischen Begriff: Accord relatif aux transports internationaux de denrées périssables et aux engins spéciaux à utiliser pour ces transports. Zu Deutsch: Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind.
Jeder, der leicht verderbliche Lebensmittel in einem Kühlfahrzeug oder einem wärmegedämmten Beförderungsmittel im grenzüberschreitenden, internationalen Verkehr befördern möchte, benötigt eine Bescheinigung nach ATP, um sie im Bedarfsfall vorzuzeigen. In einigen Ländern muss sie sogar schon bei der Zulassung eines Transportkühlfahrzeugs vorgelegt werden. Im nationalen Verkehr ist eine ATP-Bescheinigung immer dann notwendig, wenn der Empfänger der Ware sie verlangt oder wenn sie in einem ATP-Mitgliedsstaat auch für Binnenverkehre (innerhalb der eigenen Staatsgrenzen) vorgeschrieben ist.
Häufig werden Neufahrzeuge bereits mit einer gültigen ATP-Bescheinigung ausgeliefert. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Frist steht eine ATP-Wiederholungsprüfung an. Nach erfolgreicher Durchführung wird die ATP-Bescheinigung auf maximal weitere 3 Jahre verlängert. Eine ATP-Wiederholungsprüfung kann übrigens jederzeit oder nach Ablauf der ATP-Bescheinigung durchgeführt werden.
Wann benötigen Sie eine ATP-Bescheinigung?
Für Ihr Kühlfahrzeug benötigen Sie eine ATP-Bescheinigung in jedem Fall für die Beförderung von leicht verderblichen Lebensmitteln im internationalen Verkehr. Im nationalen Verkehr immer dann, wenn der Empfänger der Ware dies verlangt. In einigen Ländern muss für die Zulassung als Transportkühlfahrzeug die gültige ATP-Bescheinigung vorgelegt werden.
Wie lange ist die ATP-Bescheinigung gültig?
Bei einem Neufahrzeug gilt diese bis zu 6 Jahre ab Herstellungsdatum des wärmegedämmten Aufbaus und der Kältemaschine. Nach einer erfolgten Wiederholungsprüfung wird sie jeweils auf maximal weitere 3 Jahre ausgestellt.
Welche Vorteile haben Sie durch die ATP-Bescheinigung?
Mit der ATP-Bescheinigung weisen Sie nach, dass Ihr Transportkühlfahrzeug die Forderungen des ATP-Abkommens erfüllt, um leicht verderbliche Lebensmittel zu transportieren. Eine gültige ATP-Bescheinigung steigert zudem den Wiederverkaufswert Ihres Transportkühlfahrzeugs. Auch der Qualitätsstandard Ihres Unternehmens wird erhöht.
Was passiert ohne gültige ATP-Bescheinigung?
Wenn bei Kontrollen keine gültige ATP-Bescheinigung für das Fahrzeug vorgelegt wird, kann die sofortige Stilllegung des Transportkühlfahrzeugs erfolgen. Die Einfuhr der Ware in die ATP-Mitgliedsstaaten kann verboten werden oder ist erst nach dem Umladen in ein geeignetes Transportkühlfahrzeug möglich. Erhebliche Geldbußen können drohen.
Wo bekommen Sie eine gültige ATP-Bescheinigung?
Neufahrzeuge sollten bereits mit der ATP-Bescheinigung ausgeliefert werden. Gebrauchtfahrzeuge können Sie z. B. von unserer ATP-INCERT-Stelle prüfen lassen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Klärung der Frage, ob der wärmegedämmte Aufbau mit oder ohne Transportkältemaschine in Übereinstimmung mit einem typgeprüften Muster gebaut wurde.
Woran erkennen Sie, ob für Ihr Transportkühlfahrzeug bereits eine ATP-Bescheinigung existiert?
Wenn Sie Ihr Transportkühlfahrzeug gebraucht gekauft und keine ATP-Bescheinigung erhalten haben, fragen Sie bei unserer ATP-INCERT-Stelle nach: Tel.: +49 (0)89 5190-5583. Hat Ihr Transportkühlfahrzeug ein ATP-Typenschild oder einen ATP-Gültigkeitsaufkleber, kann es sein, dass auch eine ATP-Bescheinigung vorhanden war.
Wo können Sie eine Sicht- oder Wiederholungsprüfung durchführen lassen?
Bei allen anerkannten Stützpunkten für Wiederholungsprüfungen der ATP-Prüfstelle der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Ein Informationsblatt mit allen Stützpunkten finden Sie zum Download unten.
Was wird bei der Wiederholungsprüfung geprüft?
Bei der Wiederholungsprüfung wird festgestellt, ob das leere Beförderungsmittel innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit die geforderte Temperatur erreicht. Zudem wird der allgemeine Zustand des Transportkühlfahrzeugs und der Kältemaschine beurteilt.
Warum sollten Sie diese Prüfung in einem unserer Stützpunkte durchführen lassen?
Die ATP-Prüfstelle der TÜV SÜD Industrie Service GmbH wählt ihre Partner sorgfältig aus, damit Sie einen qualifizierten Service erhalten. So achten wir u.a. darauf, dass für Sie z. B. bei Reparaturmaßnahmen kein unnötiger Zeitverlust entsteht. Sie erhalten alle Unterlagen aus einer Hand.
Was müssen Sie im Transportkühlfahrzeug mitführen?
Sofern Sie die ATP-Gültigkeitsaufkleber und das ATP-Zulassungsschild am Transportkühlfahrzeug entsprechend den Vorgaben angebracht haben, müssen Sie nur noch die ATP- Bescheinigung in Kopie mit den anderen Fahrzeugpapieren mitführen. Das Original können Sie mit den wichtigen Dokumenten Ihres Transportkühlfahrzeuges ablegen.
Antrag allgemeine ATP-Bescheinigung (deutsch)
Antrag allgemeine ATP-Bescheinigung (englisch)
Antrag allgemeine ATP-Bescheinigung (französisch)
ATP-Bescheinigung für Eutektik (deutsch)
ATP-Bescheinigung für Kastenwagen (deutsch)
ATP-Bescheinigung für Kastenwagen (englisch)
ATP-Bescheinigung für Tanksattel (deutsch)
ATP-Bescheinigung für Tanksattel (englisch)
ATP-Bescheinigung für Tanksattel (französisch)
ATP-Kennzeichnung der Fahrzeuge
ATP-Informationsblatt
ATP-Mitgliedstaaten
ATP-Wiederholungsprüfung
Lebensmittel im ATP-Übereinkommen
Registrierende Temperaturmessgeräte zur Bestimmung der Lufttemperatur in Beförderungsmitteln für gefrorene Lebensmittel
Registrierende Temperaturmessgeräte zur Bestimmung der Lufttemperatur in Beförderungsmitteln (gekühlte Lebensmittel und Frischware)
Temperaturschreiber - Übersicht der zugelassenen Geräte
Temperaturschreiberpflicht bei Transportkühlfahrzeugen
Das ATP-Übereinkommen sieht in seinem Gültigkeitsbereich Prüfungen für alle Beförderungsmittel vor, die für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden, internationalen Verkehr bestimmt sind (Anlage 1, Anhang 2). Die Prüfung ist bei neu in Verkehr gebrachten Beförderungsmitteln von einer ATP-Prüfstelle im Herstellungsland des Beförderungsmittels durchzuführen. Dabei wird zwischen der ATP-Typ-Prüfung und der ATP-Wiederholungsprüfung unterschieden. Die ATP-Wiederholungsprüfung können Sie bei einem unserer Partner ganz in Ihrer Nähe durchführen lassen. Um einen Partner zu finde, verwenden Sie bitte Übersichten mit ATP-Stützpunkten in Deutschland bzw. mit ATP-Stützpunkten im Ausland.
Kühl-Sattelauflieger mit Stirnwand-Transportkältemaschinen unterschiedlicher Bauart
Innenansicht eines (wärmegedämmten) Kühl-Sattelaufliegers
Typ-Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme eines ATP-Beförderungsmittels durchzuführen. Die Gültigkeit der zugehörigen Prüfberichte beträgt 6 Jahre. Für weitere, in Serie gefertigte wärmegedämmte Beförderungsmittel mit Kühl- und Heizeinrichtung, die den typgeprüften Mustern entsprechen, kann unsere ATP-INCERT-Stelle auf Grundlage der Prüfberichte ATP-Bescheinigungen ausstellen (siehe ATP-Bescheinigung). Je nachdem ob es sich um einen wärmegedämmten Aufbau (k-Wert-Prüfung) oder um eine Transportkältemaschine (Kälte- und Heizleistungsmessung) handelt, kommen unterschiedliche Prüfverfahren zum Einsatz:
Die messtechnische Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) gibt Aufschluss über die Wirksamkeit der Wärmedämmung von Aufbauten (z. B. Sattelauflieger, Kofferaufbauten, Tank-Sattelauflieger, Kastenwagen, sonstige Transportbehälter. Außerdem dient der k-Wert auch zur Einteilung der Beförderungsmittel in eine der beiden ATP-Klassen:
Um eine Kühl- und Heizeinrichtung (Transportkältemaschine) in einem ATP-tauglichen Beförderungsmittel einsetzen zu können, muss diese ebenfalls typ-geprüft sein. Dazu wird die verfügbare Kühl- und Heizleistung der Transportkältemaschine nach dem Kalorimeter-Verfahren bei unterschiedlichen Außen- und Innentemperaturverhältnissen gemessen. Von z. B. -40°C, -30°C, -20°C, -10°C und +30°C, je nach angestrebter ATP-Klassifizierung.
Alternativ kann auch eine kombinierte Typ-Prüfung von wärmegedämmtem Aufbau und Transportkältemaschine durchgeführt werden. Diese gilt ausschließlich für die geprüfte Kombination aus wärmegedämmtem Aufbau und Kühl- und Heizeinrichtung.
Wiederholungsprüfungen sind für in Betrieb befindliche Beförderungsmittel erstmals spätestens 6 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durchzuführen, danach spätestens alle weiteren alle 3 Jahre. Auch bei der Wiederholungsprüfung erfolgt die Prüfung mit unterschiedlichen Verfahren, je nachdem ob es sich um einen wärmegedämmten Aufbau (Sichtprüfung) oder um eine Transportkältemaschine (Pull-Down-Test) handelt:
Bei der Sichtprüfung erfolgt eine In-Augenscheinnahme des wärmegedämmten Beförderungsmittels. Anhand ihr wird entschieden, ob eine ATP-konforme Nutzung für weitere 3 Jahre möglich erscheint (Zustand der Wärmedämmung, der Dichtungen, insbesondere hinsichtlich Beschädigungen).
Beim Pull-Down Test wird überprüft, ob die Kühl- und Heizeinrichtung (Transportkältemaschine) in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne den Laderaum des Beförderungsmittels von einer Umgebungstemperatur von mind. +15 °C auf die der ATP-Klassifizierung entsprechende Zieltemperatur zu bringen (z. B. -20 °C bei ATP-Klasse FRC).
Bei erfolgreicher Wiederholungsprüfung kann unsere ATP-INCERT-Stelle auf Grundlage des Prüfprotokolls eine ATP-Bescheinigung für max. weitere 3 Jahre für das betreffende Beförderungsmittel ausstellen (s. ATP-Bescheinigung).
Für welches Equipment kann eine ATP-Prüfung durchgeführt werden?
Wie funktioniert die k-Wert-Prüfung eines wärmegedämmten Beförderungsmittel nach dem Verfahren Innenheizung?
Wie funktioniert das Kalorimeter-Verfahren zur Prüfung der Kühl- und Heizleistung einer Transportkältemaschine?
Alle Stützpunkte zur ATP-Wiederholungsprüfung in Deutschland im Überblick.
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Alle Stützpunkte zur ATP-Wiederholungsprüfung im Ausland im Überblick.
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