ATP Prüfung Bescheinigung

ATP-Prüfstelle und Transportkühlung

Der Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln (gekühlt oder tiefgefroren) birgt besondere Herausforderungen. Gerade auf langen Strecken wie im internationalen Güterverkehr muss sichergestellt sein, dass der ursprüngliche Qualitätszustand der Lebensmittel erhalten bleibt. Ihr Transport ist daher streng geregelt, in erster Linie durch das internationale ATP-Übereinkommen. Seine neueste Ausgabe trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Im Text zum ATP-Übereinkommen ist festgelegt, welche Anforderungen Kühlfahrzeuge für den Transport temperaturgeführter Lebensmittel erfüllen müssen und wie diese zu überprüfen sind. Gerade Hersteller sind hier gefordert.

Ganz gleich vor welcher Aufgabe Sie stehen, wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere ATP-Prüfstelle ist nach dem internationalen ATP-Übereinkommen anerkannt. Dies berechtigt uns, ATP-Prüfungen sowie ATP-Wiederholungsprüfungen an Kühlfahrzeugen und wärmegedämmten Beförderungsmitteln durchzuführen und durch unsere ATP-INCERT-Stelle entsprechende ATP-Bescheinigungen auszustellen.

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Bescheinigung
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Prüfung

Wir können aber noch mehr für Sie tun: Lassen Sie beispielsweise Gebrauchtfahrzeuge von unserer ATP-INCERT-Stelle überprüfen. Unsere Experten können Sie bei der Frage unterstützen, ob ein Kühlfahrzeug in Übereinstimmung mit einem typgeprüften Muster gebaut wurde. 

  • Was ist das ATP-Abkommen?

    Das ATP-Abkommen wurde bereits 1970 unter Federführung der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) geschlossen und seitdem fortlaufend weiterentwickelt. ATP steht für den französischen Begriff: Accord relatif aux transports internationaux de denrées périssables et aux engins spéciaux à utiliser pour ces transports. Zu Deutsch: Übereinkommen über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind.

 

ATP-Bescheinigung

Jeder, der leicht verderbliche Lebensmittel in einem Kühlfahrzeug oder einem wärmegedämmten Beförderungsmittel im grenzüberschreitenden, internationalen Verkehr befördern möchte, benötigt eine Bescheinigung nach ATP, um sie im Bedarfsfall vorzuzeigen. In einigen Ländern muss sie sogar schon bei der Zulassung eines Transportkühlfahrzeugs vorgelegt werden. Im nationalen Verkehr ist eine ATP-Bescheinigung immer dann notwendig, wenn der Empfänger der Ware sie verlangt oder wenn sie in einem ATP-Mitgliedsstaat auch für Binnenverkehre (innerhalb der eigenen Staatsgrenzen) vorgeschrieben ist.

Häufig werden Neufahrzeuge bereits mit einer gültigen ATP-Bescheinigung ausgeliefert. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Frist steht eine ATP-Wiederholungsprüfung an. Nach erfolgreicher Durchführung wird die ATP-Bescheinigung auf maximal weitere 3 Jahre verlängert. Eine ATP-Wiederholungsprüfung kann übrigens jederzeit oder nach Ablauf der ATP-Bescheinigung durchgeführt werden. 

FOLGENDE ATP-UNTERLAGEN ERHALTEN SIE VON DER ATP-INCERT-STELLE:

  • ATP-Erstbescheinigungen für wärmegedämmte Aufbauten mit oder ohne Transportkältemaschine oder/ und Heizeinrichtung
  • ATP-Bescheinigungen für Ein- oder Mehrkammer-Aufbauten
  • Umschreibungen von ATP-Bescheinigungen, z. B. bei Eigentümerwechsel, Wechsel der Transportkältemaschine, etc.
  • Zweitschriften von ATP-Bescheinigungen
  • ATP-Bescheinigungen nach erfolgreich durchgeführter ATP-Wiederholungsprüfung

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ATP-Prüfungen

Das ATP-Übereinkommen sieht in seinem Gültigkeitsbereich Prüfungen für alle Beförderungsmittel vor, die für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden, internationalen Verkehr bestimmt sind (Anlage 1, Anhang 2). Die Prüfung ist bei neu in Verkehr gebrachten Beförderungsmitteln von einer ATP-Prüfstelle im Herstellungsland des Beförderungsmittels durchzuführen. Dabei wird zwischen der ATP-Typ-Prüfung und der ATP-Wiederholungsprüfung unterschieden. Die ATP-Wiederholungsprüfung können Sie bei einem unserer Partner ganz in Ihrer Nähe durchführen lassen. Um einen Partner zu finde, verwenden Sie bitte Übersichten mit ATP-Stützpunkten in Deutschland bzw. mit ATP-Stützpunkten im Ausland

Kühlaufleger vor einer Lagerhalle

Kühl-Sattelauflieger mit Stirnwand-Transportkältemaschinen unterschiedlicher Bauart 

Leerer Kühltrailer im Innere

Innenansicht eines (wärmegedämmten) Kühl-Sattelaufliegers 

ATP-Prüfungen für fabrikneue Beförderungsmittel und deren Kühl- und Heizeinrichtungen (Typ-Prüfungen) 

Typ-Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme eines ATP-Beförderungsmittels durchzuführen. Die Gültigkeit der zugehörigen Prüfberichte beträgt 6 Jahre. Für weitere, in Serie gefertigte wärmegedämmte Beförderungsmittel mit Kühl- und Heizeinrichtung, die den typgeprüften Mustern entsprechen, kann unsere ATP-INCERT-Stelle auf Grundlage der Prüfberichte ATP-Bescheinigungen ausstellen (siehe ATP-Bescheinigung). Je nachdem ob es sich um einen wärmegedämmten Aufbau (k-Wert-Prüfung) oder um eine Transportkältemaschine (Kälte- und Heizleistungsmessung) handelt, kommen unterschiedliche Prüfverfahren zum Einsatz:

  • Was ist eine k-Wert-Prüfung gemäß ATP-Übereinkommen?

    Die messtechnische Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Wert) gibt Aufschluss über die Wirksamkeit der Wärmedämmung von Aufbauten (z. B. Sattelauflieger, Kofferaufbauten, Tank-Sattelauflieger, Kastenwagen, sonstige Transportbehälter. Außerdem dient der k-Wert auch zur Einteilung der Beförderungsmittel in eine der beiden ATP-Klassen:

    • IN: normal wärmegedämmtes Beförderungsmittel k-Wert ≤ 0,70 W/m².°C
    • IR: verstärkt wärmegedämmtes Beförderungsmittel k-Wert ≤ 0,40 W/m².°C
  • Was ist eine Kälte- und Heizleistungsmessung von Kühl- und Heizeinrichtungen gemäß ATP-Übereinkommen?

    Um eine Kühl- und Heizeinrichtung (Transportkältemaschine) in einem ATP-tauglichen Beförderungsmittel einsetzen zu können, muss diese ebenfalls typ-geprüft sein. Dazu wird die verfügbare Kühl- und Heizleistung der Transportkältemaschine nach dem Kalorimeter-Verfahren bei unterschiedlichen Außen- und Innentemperaturverhältnissen gemessen. Von z. B. -40°C, -30°C, -20°C, -10°C und +30°C, je nach angestrebter ATP-Klassifizierung.


Alternativ kann auch eine kombinierte Typ-Prüfung von wärmegedämmtem Aufbau und Transportkältemaschine durchgeführt werden. Diese gilt ausschließlich für die geprüfte Kombination aus wärmegedämmtem Aufbau und Kühl- und Heizeinrichtung.

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ATP-Prüfungen für im Dienst befindliche Beförderungsmittel (Wiederholungsprüfungen)

Wiederholungsprüfungen sind für in Betrieb befindliche Beförderungsmittel erstmals spätestens 6 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durchzuführen, danach spätestens alle weiteren alle 3 Jahre. Auch bei der Wiederholungsprüfung erfolgt die Prüfung mit unterschiedlichen Verfahren, je nachdem ob es sich um einen wärmegedämmten Aufbau (Sichtprüfung) oder um eine Transportkältemaschine (Pull-Down-Test) handelt:

  • Was ist eine Sichtprüfung?

    Bei der Sichtprüfung erfolgt eine In-Augenscheinnahme des wärmegedämmten Beförderungsmittels. Anhand ihr wird entschieden, ob eine ATP-konforme Nutzung für weitere 3 Jahre möglich erscheint (Zustand der Wärmedämmung, der Dichtungen, insbesondere hinsichtlich Beschädigungen).

  • Was ist ein Pull-Down-Test?

    Beim Pull-Down Test wird überprüft, ob die Kühl- und Heizeinrichtung (Transportkältemaschine) in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne den Laderaum des Beförderungsmittels von einer Umgebungstemperatur von mind. +15 °C auf die der ATP-Klassifizierung entsprechende Zieltemperatur zu bringen (z. B. -20 °C bei ATP-Klasse FRC).


Bei erfolgreicher Wiederholungsprüfung kann unsere ATP-INCERT-Stelle auf Grundlage des Prüfprotokolls eine ATP-Bescheinigung für max. weitere 3 Jahre für das betreffende Beförderungsmittel ausstellen (s. ATP-Bescheinigung).

Darüber hinaus können wir Sie mit folgenden Prüfungen unterstützen:

  • Prüfung von Temperaturregistriergeräten (Leistung, Gebrauchstauglichkeit) gemäß DIN EN 12830:2018 für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von temperaturempfindlichen (gekühlt, gefroren, tiefgefroren, heiß) Produkten im Temperaturbereich zwischen -80°C und +85°C (z. B. Eiskrem, technische Güter, Pflanzen, medizinische und pharmazeutische Produkte, Kunst, Möbel, Rohmaterialien, lebenden Tiere)
    • Standardmäßige Prüfungen bis -40 °C
    • Prüfungen bis -80 °C auf Anfrage
  • Prüfung von Thermometern (Leistung, Gebrauchstauglichkeit) gemäß DIN EN 13485 zur Messung der Luft- und Produkttemperatur für den Transport, die Lagerung und die Verteilung von gekühlten, gefrorenen, tiefgefrorenen Lebensmitteln und Eiskrem

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  • FAQ zum Thema ATP-Prüfung

    Für welches Equipment kann eine ATP-Prüfung durchgeführt werden?

    • Wärmegedämmtes Lebensmittel-Transportequipment:
    • Thermobehälter
    • Kastenwagen
    • Kofferaufbau
    • Sattelauflieger/ Trailer
    • Tankfahrzeuge/ Tankauflieger
    • Kühl- und Heizeinrichtungen:
    • Transportkältemaschinen (separat in Kalorimeterbox oder im Transportequipment eingebaut)
    • Transportkühl- und -heizeinrichtungen
    • Multi-Temperatur-Kühleinrichtungen
    • Eutektik (immer in Verbindung mit dem Transportequipment)

    Wie funktioniert die k-Wert-Prüfung eines wärmegedämmten Beförderungsmittel nach dem Verfahren Innenheizung?

    • Beförderungsmittel wird innen mit Hilfe von Heizlüftern auf 32,5°C geheizt
    • Umgebungstemperatur (Klimakammer) wird auf 7,5°C eingestellt.
    • Aus der Heizleistung = Wärmeverluste des Aufbaus und seiner mittleren Oberfläche wird der k-Wert des Aufbaus ermittelt

    Wie funktioniert das Kalorimeter-Verfahren zur Prüfung der Kühl- und Heizleistung einer Transportkältemaschine?

    • Kühlleistung:
      • Kalorimeter wird innen auf +12, 0, -10, -20°C temperiert 
      • Kühlung mit der zu prüfenden Kältemaschine 
      • "Dagegenheizen" mit Heizlüftern
      • Umgebungstemperatur (Klimakammer) wird auf +30°C eingestellt.
      • Aus der Heizleistung + Wärmeeintrag über Kalorimeterwände (max. 35%) wird die effektive Kälteleistung ermittelt.
    • Heizleistung:
      • "Dagegenkühlen" mit flüssigem Wärmeträgerkreislauf und Umluftkühlern
      • Umgebungstemperatur wir je nach Anforderungen bzw. angestrebter ATP-Klassifizierung auf -40, -30, -20, -10 °C eingestellt
      • Aus der Kühlleistung und dem Wärmeeintrag über die Kalorimeteroberfläche (max. 35%) wird die effektive Heizleistung je Umgebungsbedingung ermittelt 

Wissenswert

Deutschlandkarte

ATP-Stützpunkte in Deutschland

Alle Stützpunkte zur ATP-Wiederholungsprüfung in Deutschland im Überblick.

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ATP-Stützpunkte im Ausland

Alle Stützpunkte zur ATP-Wiederholungsprüfung im Ausland im Überblick.

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