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Die BetrSichV regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit. Darüber hinaus gibt sie für den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger bzw. prüfpflichtiger Anlagen eine Prüfung vor Inbetriebnahme, Prüfung nach Änderung sowie wiederkehrende Prüfungen vor.
Seit 2013 dokumentiert nur noch eine einzige TÜV SÜD-Plakette die Prüfung gemäß BetrSichV an überwachungsbedürftigen bzw. prüfpflichtigen Anlagen. Für einen hohen Wiedererkennungswert enthält das Prüfzeichen das bekannte TÜV SÜD-Oktagon. Die im Oktagon eingedruckte Jahreszahl informiert, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat. Die Monatsangabe und die Jahreszahl im rechten Bereich des Prüfzeichens zeigen, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Sie haben das TÜV SÜD-Prüfzeichen nach BetrSichV auf einer Anlage gesehen? Informieren Sie sich, welche Prüfungen nach BetrSichV am jeweiligen Anlagentyp erforderlich sind: