Mann im gläsernen Lift

Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge

Sicherheit nach Stand der Technik

Sicherheit nach Stand der Technik

Warum eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge unverzichtbar ist

Mit einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) werden alle relevanten Gefährdungen Ihrer Aufzugsanlagen systematisch identifiziert, bewertet und dokumentiert. So gewährleisten Sie den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen.

Die GBU für Aufzüge hilft Ihnen, Betreiberpflichten zu erfüllen, Haftungsrisiken zu reduzieren und den Stand der Technik nachzuweisen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

 

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Ihre Vorteile mit der Gefährdungsbeurteilung für Fahrstühle

✓ Transparenz über Risiken
Die GBU zeigt Abweichungen zum Stand der Technik und verschafft Ihnen einen Überblick über den Sicherheitsstatus.
✓ Passende Schutzmaßnahmen
Sie erhalten konkrete Empfehlungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikominderung.
✓ Zukunftssicherer Betrieb
Die GBU berücksichtigt neue Gefährdungen wie Cyberrisiken und hält Ihre Anlagen regelkonform und sicher.

 

Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge: Das bietet TÜV SÜD

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Aufzug schnell, fachmännisch und umfassend.

Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch:

► Eine ausführliche Zustandsbewertung sowie einen Energie-Check Ihrer Aufzugsanlagen
► Einen konkreten Maßnahmen- und Wirtschaftsplan, um vorhandene Gefährdungen zu beheben

Dabei berücksichtigen wir nicht nur Abweichungen zum Stand der Technik, sondern auch moderne Risiken wie Cyberangriffe auf die Steuerung oder Probleme mit dem Notrufsystem.

 

GBU für Aufzüge: Erklärt im Video

 

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Die hÄUFIGstEn FRAGEN und Antworten

  • Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung für den Aufzug?

    Die Kosten einer GBU für Aufzüge hängen von verschiedenen Faktoren ab:

    ► Anzahl, Art und Komplexität Ihrer Aufzugsanlagen
    ► Notwendiger Analyseumfang
    ► Örtliche Gegebenheiten

    Wir erstellen ein individuelles Angebot auf Basis Ihres Anlagenbestands.

  • Ist die Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge Pflicht?

    Die Gefährdungsbeurteilung ist Bestandteil der Betreiberpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für überwachungsbedürftige Anlagen.

    Als Arbeitgeber*in oder Betreiber*in müssen Sie:

    ► Gefährdungen systematisch ermitteln
    ► Risiken bewerten
    ► Geeignete Schutzmaßnahmen dokumentiert umsetzen

  • Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen durchgeführt werden?

    Die Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, insbesondere:

    ► Nach wesentlichen Änderungen
    ► Nach Modernisierungen
    ► Bei neuen rechtlichen oder technischen Anforderungen

    Aus Erfahrung empfehlen wir: Überprüfen Sie die GBU spätestens alle 5 Jahre und erneuern Sie diese bei Bedarf.

  • Worin unterscheidet sich die GBU von der wiederkehrenden Prüfung?

    ► Wiederkehrende Prüfung: Bewertet den aktuellen sicherheitstechnischen Zustand der Anlage in vorgegebenen Intervallen.
    ► Gefährdungsbeurteilung: Analysiert alle relevanten Gefährdungen systematisch und leitet zusätzliche Maßnahmen über die Mindestanforderungen der Prüfung hinaus ab.

  • Deckt die Gefährdungsbeurteilung auch Cyberrisiken ab?

    Moderne Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen Cyberrisiken aus der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugssystemen.

    Denn auch durch Software-Fehler oder Hacker-Angriffe können Gefährdungen entstehen, etwa durch Angriffe auf Steuerungen, Notrufsysteme oder die Kommunikationsinfrastruktur.

  • Für welche Aufzugsanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

    Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge, insbesondere:

    ► Personenaufzüge
    ► Lastenaufzüge
    ► Bauaufzüge

    Sie empfiehlt sich zudem für weitere Aufzugssysteme, wenn aus Nutzung oder Umfeld besondere Gefährdungen entstehen können.

  • Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung durchführen lasse?

    Wenn für eine Aufzugsanlage keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, werden die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) dies im Rahmen der Hauptprüfung überprüfen und bemängeln.

    Sollte ein Unfall passieren, haftet die betreibende Person der Aufzugsanlage zivilrechtlich und bei Fahrlässigkeit auch strafrechtlich in vollem Umfang.

Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge: Fachliche Einordnung

Thomas Heinen

Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung für den Aufzug ist die Grundlage für nachhaltig sichere und wirtschaftlich betriebene Aufzugsanlagen. Sie verbindet rechtliche Anforderungen mit praktischem Anlagenschutz und moderner Cybersecurity.Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung für den Aufzug ist die Grundlage für nachhaltig sichere und wirtschaftlich betriebene Aufzugsanlagen. Sie verbindet rechtliche Anforderungen mit praktischem Anlagenschutz und moderner Cybersecurity.

Thomas Heinen

Leiter Vertrieb Liftmanagement, TÜV SÜD

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen

  • Schritt 1: Vor-Ort-Termin

    Nach der Beauftragung besichtigen wir Ihre Aufzugsanlagen vor Ort. Die Betrachtung umfasst alle Anlagenteile unter Berücksichtigung der Nutzung (z. B. durch Menschen mit Behinderung) sowie des Umfeldes (z. B. Beleuchtung vor dem Aufzug, Zugang zum Triebwerksraum).

  • Schritt 2: Fotodokumentation und Datenerfassung

    Die Besichtigung dokumentieren wir mit Fotos und erfassen alle technischen Daten sowie den Zustand der verschiedenen Baugruppen und Komponenten mit unserer eigens dafür entwickelten App.

  • Schritt 3: Anfertigung der GBU

    Im Anschluss an den Vor-Ort-Termin erstellen wir die eigentliche Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden die gesammelten Daten an unsere webbasierte Software übermittelt.

  • Schritt 4: Anfertigung Zustandsbewertung/Wirtschaftsplan (optional)

    Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch eine Zustandsbewertung und einen Energie-Check, sowie einen Wirtschafts- bzw. Maßnahmenplan mit Budgetvorschlag, um den Stand der Technik herzustellen.

  • Schritt 5: Fertige Dokumente

    Sie erhalten bis zu 3 Dokumente:

    ► GBU mit Prüffristenermittlung
    ► Zustandsbewertung und Energie-Check (optional)
    ► Wirtschaftsplan mit Budgetvorschlag (optional)

Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge professionell durchführen

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung unterstützt Arbeitgeber*innen und Betreiber*innen dabei, Betreiberpflichten zu erfüllen, Risiken zu minimieren und den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen sicherzustellen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Team auf und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
 

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