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Zertifizierung nach EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD)

TÜV SÜD zertifiziert Produkte, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD). So unterstützen wir Hersteller beim Marktzugang.

 
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Vorteile der Zertifizierung nach EU-DWD mit TÜV SÜD

Pictogram in .SVG for Certificate 1Akkreditiert und notifiziert
TÜV SÜD ist für Zertifizierungen nach den europäischen Vorgaben der DWD akkreditiert. Die Notifizierung erfolgt, sobald dies möglich ist (ab 31.12.2026).
 

Pictogram in .SVG for WarningRisikobasierter Ansatz
Die EU-DWD ordnet Produkte klar definierten Risiko- und Produktgruppen zu. Der Prüf- und Auditumfang richtet sich nach dem tatsächlichen Produktrisiko.
 

Pictogram in .SVG for Hand Magnifying GlassKoordinierter Prozess aus einer Hand
TÜV SÜD übernimmt Audit, Prüfung und Zertifizierung vollständig. Sie profitieren von klaren Abläufen, festen Ansprechpartnern und transparenter Planung.

 

EU-Trinkwasserrichtlinie: Bedeutung und Anwendungsbereich

Die EU‑Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) führt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen für Materialien und Produkte mit Trinkwasserkontakt ein. Sie gilt entlang der gesamten Versorgungskette: vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle.

Für Hersteller und Importeure bedeutet das einen grundlegenden Systemwechsel von nationalen Regelwerken hin zu einem harmonisierten EU-Zertifizierungsrahmen. Die Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle ist Voraussetzung für die erforderliche Produktkennzeichnung und das Inverkehrbringen im EU-Markt.
 

Konformitätsbewertung nach risikobasiertem Ansatz

TÜV SÜD begleitet Sie durch alle Schritte der Konformitätsbewertung nach EU-DWD. Dazu zählen:

✓ Bewertung der Zertifizierbarkeit
✓ Festlegung des Konformitätsbewertungsverfahrens
✓ Durchführung der erforderlichen Prüfungen

Abhängig von der Risiko- und Produktgruppe führen wir zusätzlich Audits der Produktionsstätte durch. Ein Vor-Ort-Audit findet statt, wenn Ihr Produkt den Risikogruppen 1-2 oder den Produktgruppen A-B angehört.
 

Risikogruppen nach EU‑Trinkwasserrichtlinie

Produkte aus organischen Materialien, Emaille, Keramik und weiteren nicht-metallenen Werkstoffen werden nach der EU-DWD in Risikogruppen eingeteilt.

► Risikogruppe 1: Rohre, Schläuche; Speichersysteme < 10 l

► Risikogruppe 2: Anschluss- und Zubehörteile; Speichersysteme > 10 l

► Risikogruppe 3: Bauteile von Anschluss‑ und Zubehörteilen sowie Speichersystemen mit < 10 % benetztem Oberflächenanteil

► Risikogruppe 4: Bauteile von Anschluss‑ und Zubehörteilen sowie Speichersystemen mit < 1 % benetztem Oberflächenanteil
 

Produktgruppen nach EU‑Trinkwasserrichtlinie

Neben den Risikogruppen unterscheidet die EU-DWD für metallene Werkstoffe verschiedene Produktgruppen. 

► Produktgruppe A: Rohre

► Produktgruppe B: Rohrverbinder und Bauteile in Gebäudeinstallationen

► Produktgruppe C:
► C1: Bauteile der Produktgruppe B mit < 10 % benetztem Oberflächenanteil
► C2: Rohrverbinder und Bauteile mit ständigem Durchfluss

► Produktgruppe D: Bestandteile von Bauteilen der Produktgruppe C2
 

Nationale Zertifizierung nach UBA noch bis Ende 2026 möglich

► Bis zum 31.12.2026 ist weiterhin eine Zertifizierung nach den nationalen Vorgaben des Umweltbundesamts (UBA) möglich.

► TÜV SÜD ist hierfür akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle und kann diese Zertifizierungen unmittelbar durchführen.

► Nationale Zertifikate können während der Übergangsregelung bis 31.12.2032 für bestehende Produkte weiterhin verwendet werden.

► Zudem prüfen wir Ihre Produkte nach den UBA-Bewertungsgrundlagen: Kunststoffe und andere organische Materialen (KTW-Prüfung), Metalle, Emaille/Keramik und Silikone.

► Für Hersteller bietet die Übergangsregelung Planungssicherheit und ermöglicht eine strukturierte Vorbereitung auf die Anforderungen der EU‑Trinkwasserrichtlinie.
 

Starten Sie mit TÜV SÜD

Sichern Sie die Konformität Ihrer Produkte durch eine EU-DWD Zertifizierung mit TÜV SÜD. Alternativ zertifizieren wir bis Ende 2026 auch nach UBA-Vorgaben.
 

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Ablauf der Zertifizierung nach EU-DWD mit TÜV SÜD

➥  Antrag und Zertifizierbarkeit
Wir prüfen die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Produkts und legen das geeignete Konformitäts-Bewertungsverfahren fest. Dazu bestimmen wir die Produkt- und Risikogruppe.

➥  Rezeptur- und Werkstoffprüfung
Wir überprüfen die Listung der Ausgangsstoffe und Werkstoffe in den EU‑Positivlisten und bewerten die Zusammensetzung. 

➥  Audit der Produktionsstätte (risikoabhängig)
Ein Vor-Ort-Audit führen wir durch, wenn Ihr Produkt den Risikogruppen 1-2 oder den Produktgruppen A-B angehört. Dabei bewerten wir die werkseigene Produktionskontrolle und entnehmen Prüfkörper.

➥  EU-Baumusterprüfung
Je nach Werkstoff und Produktgruppe führen wir Migrationsprüfungen, Zusammensetzungsprüfungen, mikrobiologische Prüfungen oder Freisetzungsprüfungen durch.

➥  Zertifizierung 
Wir evaluieren alle Prüfergebnisse und erteilen das EU-DWD Zertifikat mit fünfjähriger Gültigkeit. Während dieser Zeit erfolgen jährliche Inspektionen mit reduzierter Prüfung (nur Risikogruppen 1-2 oder Produktgruppen A-B). 

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

  • Was ist die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD)?

    Die EU‑Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) definiert europaweit einheitliche Mindesthygieneanforderungen für Materialien und Produkte mit Trinkwasserkontakt.

  • Ist eine Zertifizierung nach EU‑Trinkwasserrichtlinie verpflichtend?

    Ja. Die Zertifizierung ist ab 2027 Voraussetzung für die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und das Inverkehrbringen neuer Produkte im EU-Markt.

  • Welche Produkte müssen zertifiziert werden?

    Alle neuen Produkte zwischen Wasserwerk und Entnahmestelle, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, müssen zertifiziert werden. Betroffen sind unter anderem:

    ► Rohre
    ► Rohrverbinder
    ► Anschluss‑ und Zubehörteile
    ► weitere Bauteile mit Trinkwasserkontakt in Gebäuden

  • Wann ist ein Audit erforderlich?

    Ein Audit ist für Produkte der Risikogruppen 1 und 2 sowie der Produktgruppen A und B vorgeschrieben. Für die Risikogruppen 3 und 4 sowie für die Produktgruppen C und D entfällt das Audit. 

Zertifizierung nach EU‑DWD: Zusammenfassung und Ausblick

Pictogram in .SVG for Certificate 2Ab 2027 ist die Zertifizierung nach der EU-Trinkwasserrichtlinie für neue Produkte Pflicht. Dabei bilden Risikogruppen und Produktgruppen die Grundlage für Prüfungen, Konformitätsbewertungen und mögliche Audits.

TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, den passenden Weg durch die Zertifizierung nach EU-DWD zu definieren und die nächsten Schritte zielgerichtet anzugehen.

 

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie uns für Ihre Zertifizierung nach der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD) oder UBA (bis Ende 2026).

 
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