Änderungen am Oldtimer: Welche Regeln gelten?
Änderungen am Oldtimer: Welche Regeln gelten?
Sie wollen Ihren Oldtimer mit einem Ein-, An- oder Umbau fit für die Gegenwart machen? Oder Sie wollen das gute Stück noch ein bisschen individualisieren? Vielleicht sind Sie auch am historischen Motorsport interessiert. Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt! Riskieren Sie nicht die Berechtigung für das H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen), die Sie durch ein Oldtimer-Gutachten von TÜV SÜD erhalten können.
Damit Sie nicht den Oldtimerstatus riskieren, empfehlen wir den Weg zum Experten. Gerne beraten Sie unsere ClassiC Experten am TÜV SÜD Service-Center.
Auto, Motorrad oder Lastwagen - bevor Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen Sie es bei der für Ihren Landkreis zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Welche Dokumente Sie dafür im Einzelfall benötigen, haben wir Ihnen hier zusammengetragen. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. August 2005 darf ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, sofern am Lastschrifteinzugsverfahren für das Finanzamt teilgenommen wird. Eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer) ist somit für jedes Fahrzeug, welches zugelassen werden soll, Voraussetzung. Ferner wird seit 1. Januar 2006 eine Zulassung von Kfz-Steuerrückständen abhängig gemacht. Sofern ein Kfz-Steuerrückstand besteht, wird eine Fahrzeugzulassung abgelehnt.
Bitte lassen Sie nochmal die erforderlichen Dokumente prüfen.
Anmelden: Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Darüberhinaus benötigen Sie:
Ummelden: Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wussten Sie es? Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Für die Ummeldung bei Zuzug aus einem anderen Landkreis benötigen Sie:
Abmelden: Wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen oder verschrotten lassen, müssen Sie es außer Betrieb setzen. Eine Außerbetriebsetzung über einen längeren Zeitraum ist auch möglich. Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Zulassungsstelle dabei haben: