TÜV SÜD ClassiC
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Sie sind in einen Unfall geraten, bei dem zum Glück nur Blechschaden entstanden ist. Besonders bitter allerdings: Sie waren mit Ihrem Oldtimer unterwegs. Was nun? Wenn Sie nicht schuld sind, müssen Sie den Schaden möglichst schnell von neutraler Seite feststellen lassen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können. Denn als Unfallgeschädigter dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines Oldtimers anfallen? Wie hoch ist die Wertminderung? Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden? Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der Restwert? Fragen, die auf der Grundlage des TÜV SÜD Schadengutachtens entschieden werden. Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Kompetenz sind die TÜV SÜD Experten die perfekte Anlaufstelle, um sich beraten und das Schadensgutachten erstellen zu lassen. Sie können sich telefonisch an Ihr TÜV SÜD Service-Center wenden.
Bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) wird die Gutachtengebühr eventuell nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet; die Experten von TÜV SÜD werden Ihnen in diesen Fällen auch von der Erstattung eines Vollgutachtens abraten und Ihnen ggf. preisgünstigere, erstattungsfähige Dienstleistungen anbieten.
Den Auftrag zu einem TÜV SÜD Schadengutachten sollten Sie am besten gleich ganz bequem hier erteilen.